Für ab 1. Januar 2019 angeschaffte Elektro-Dienstwagen – hierunter fallen auch Hybrid-Antriebe – soll die Besteuerung halbiert werden. Beschäftigen Sie sich also aktuell mit der Anschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs als Dienstfahrzeug, so kann es absolut empfehlenswert sein, bis Anfang Januar mit der Anschaffung zu warten.
Drei Jahre Zeit für Kauf umweltfreundlicher Autos
Die Neuregelung gilt für alle E-Firmenwagen, die im Zeitraum 1. 1. 2019 bis 31. 12. 2021 angeschafft werden. Welche steuerlichen Vorteile sich durch die Änderungen ergeben, soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Ein Naturkosteinzelhändler überlegt, ob er sich im Januar 2019 einen herkömmlichen Benziner oder ein Hybrid-Fahrzeug mit jeweils einem Bruttolistenpreis in Höhe von 35.000 Euro kauft. Er wohnt 35 Kilometer von seinem Laden entfernt. Sein durchschnittlicher Einkommensteuersatz liegt bei 35 Prozent.
Beispiel: Steuern für Privatnutzung des „Benziners“
35.000 Euro x 1 %
350,00 Euro
35.000 Euro x 0,03% x 35 km
367,50 Euro
Summe steuerpflichtig/Monat: 717,50 Euro
Steuern 35%/Monat: 251,13 Euro
Steuern pro Jahr: 3.013,56 Euro
Beispiel: Steuern für Hybrid-Fahrzeug
35.000 Euro x 0,5 %
175,00 Euro
35.000 Euro x 0,015 % x 35 km
183,75 Euro
Summe steuerpflichtig/Monat: 358,75 Euro
Steuern 35%/Monat: 125,56 Euro
Steuern pro Jahr: 1.506,72 Euro
Steuerersparnis pro Jahr
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: rund 1.500,00 Euro
Umsatzsteuer: rund 280,00 Euro
Steuerersparnis gesamt pro Jahr: 1.780,00 Euro
Prisca Wende
Steuerberaterin
www.moertl-wende.de
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