Liebäugeln Sie mit der Anschaffung eines Plug-in-Hybrids, egal ob neu oder gebraucht (unter bestimmten Voraussetzungen), so kann die Anschaffung bei einer rein elektrischen Reichweite ab 60 Kilometern einen Haufen Geld sparen. Grundsätzlich wird die Anschaffung und Zulassung eines E-Fahrzeugs bis zum 31. Dezember 2025 gefördert.
Die Förderung gilt für:
- 100-prozentige Batterieelektrofahrzeuge
- Hybrid-Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer verursachen oder mindestens eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometern haben (bei Zulassung und Antragstellung ab dem 1. Januar 2022)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
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