Seit dem 1. Mai ist es auf dem Markt: das 49 Euro- Ticket. Mit diesem Ticket können deutschlandweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel genutzt werden. Für viele Berufspendler stellt dies in vielerlei Hinsicht eine deutliche Ersparnis dar. Und die können insbesondere Arbeitgeber nutzen, um mögliche Gehaltsanpassungen zu optimieren.
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber kann steuer- und sozialversicherungsfrei immer – zusätzlich zum vereinbarten Lohn – die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr eines Arbeitnehmers übernehmen. Diese Regelung sollte man sich bei Gehaltserhöhungen oder bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern zu Nutze machen.
Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter erhält neben seinem Gehalt monatlich das Deutschlandticket von seinem Arbeitgeber. So ergibt sich im Vergleich zu einer üblichen Gehaltszahlung in gleicher Höhe für den Mitarbeiter ein Vorteil von 294 Euro und für den den Arbeitgeber von 147 Euro pro Jahr (siehe Beispielrechnung in der Tabelle).
Im Übrigen gilt: Nutzt ein Arbeitnehmer dieses Ticket ausschließlich für private Zwecke, so kommen dennoch die gleichen Regeln zur Anwendung! Die Kostenübernahme des Arbeitgebers von Nachverkehrstickets ist immer steuer- und sozialversicherungsfrei und erfolgt somit brutto wie netto.
Aber Achtung: Die Tickets müssen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Bekommt der Arbeitnehmer den Ticketpreis vom Arbeitgeber erstattet, so braucht der Arbeitgeber unbedingt den Nachweis über das personifizierte Ticket!
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