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Ordnung im Büro: So trennen Sie sich richtig von alten Belegen

Mit der Gestaltung der Löhne ist es möglich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Win-Win-Lösung zu schaffen.

Gehaltserhöhungen stehen an und Sie fragen sich, wie Sie diese gestalten können, so dass auch wirklich mehr ankommt? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Smartphone, Notebook, Tablet & Co.

Kauft der Arbeitgeber Arbeitsmittel jeglicher Art und überlässt diese leihweise seinem Arbeitnehmer, so ist dies steuer- und sozialversicherungsfrei, egal wie hoch der private Nutzungsumfang ist. Darunter fällt auch das komplette Zubehör wie zum Beispiel Laptop-Tasche, Software und Druckerpatronen.

Mobilfunkvertrag und Festnetz

Schließt der Arbeitgeber die Verträge ab und überlässt diese zur Nutzung dem Arbeitnehmer, so kann auch dies – unabhängig vom Umfang der privaten Nutzung – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

Fortbildungskosten

Der Arbeitgeber kann sämtliche Fortbildungskosten, die im betrieblichen Interesse entstehen, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Auch Fachliteratur und eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer sind abgedeckt.

„Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen."

Prisca Wende, Steuerberaterin

Kindergartenplatz

Der Arbeitgeber kann die Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen.

Mitarbeiterrabatt

Die (günstigere) Überlassung von Waren an Mitarbeiter kann bis zu einem Betrag von 1.080 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

Jobrad

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Jobrad zur Verfügung, so ist auch dies lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Gesundheitsförderung

Kosten im Zusammenhang mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen wie Ernährungsberatung, arbeitsplatzbezogener Rückenschule und Präventionskursen im betrieblichen Sinne können bis zu 600 Euro pro Jahr je Arbeitnehmer übernommen werden.

Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen können sozialversicherungsfrei mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschaliert ausgezahlt werden, wenn die Beihilfen insgesamt in einem Kalenderjahr 156 Euro für den einzelnen Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner und 52 Euro für jedes Kind nicht übersteigen.

Deutschlandticket als Jobticket

Deutschlandticket

Der Arbeitgeber kann das Deutschlandticket vergünstigt für 46,55 Euro erwerben und Beschäftigten als Jobticket lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen.

Fahrten zur Arbeitsstätte

Der Arbeitgeber kann für Fahrten mit einem Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Fahrtkosten je Entfernungskilometer (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. vollen Entfernungskilometer) pauschal steuerpflichtig erstatten. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 Prozent in Höhe der Entfernungspauschale führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Monatlicher Gutschein

Ein monatlicher Sachgut­schein über bis zu 50 Euro ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Prisca Wende

Steuerberaterin
www.moertl-wende.de

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