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Mitarbeiterbeteiligung

Steuerfreie Prämien richtig nutzen

Auch wenn Lohnkosten ein Problem bei vielen Betrieben sind: Mit Prämien und steuerfreien Modellen kann die Leistungsbereitschaft gefördert und gleichzeitig mehr Eigenkapital aufgebaut werden.

Wer ausreichende Gewinne erzielt, kann seinen Mitarbeitenden Sondervergütungen gewähren, die nach §3 Nr.3 EstG steuer- und sozialversicherungsfrei im Unternehmen angelegt werden können. Das ist nicht neu, aber seit 2024 ist es möglich, das Eigenkapital mit jährlich bis zu 2.000 Euro pro Beschäftigten zu erhöhen. Zuletzt lag die Höchstgrenze bei 1.440 Euro.

Bruttolohnerhöhung vs. Prämienzahlung

Das Geld der Beschäftigten muss vom Unternehmen verzinst werden und kann nach einer frei wählbaren Bindefrist von mindestens zwei Jahren abgerufen werden. Dazu eine Modellrechnung von der Unternehmensberatung GMU Consulting: 

  • Eine jährliche Bruttolohnerhöhung von 1.667 Euro bewirkt Arbeitgeberkosten von 2.000 Euro pro Jahr. In 5 Jahren beträgt der Arbeitgeber-Aufwand 10.000 Euro und die zusätzlichen Netto-Auszahlungen für Arbeitnehmende belaufen sich auf 4.583 Euro.
  • Eine Alternative ist eine Prämienzahlung von 2.000 Euro pro Jahr für 5 Jahre. Nach 6 Jahren kommt so ein steuer- und sozialversicherungsfreier Auszahlungsbetrag von 10.000 Euro zusammen. Zinsen gibt es obendrauf. 

Die Kosten für das Unternehmen bleiben in beiden Fällen gleich: 10.000 Euro. Mit der Prämienzahlung hat der Beschäftigte jedoch über 5.000 Euro mehr herausbekommen als bei einer normalen Lohnerhöhung. Zusätzlich darf er sich auch noch über die jährlichen Zinszahlungen freuen. Gespart werden laut Modellrechnung 21 Prozent Lohnsteuer (geschätzt, variiert) und je 20 Prozent Sozialversicherung vom Bruttolohn durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Prämienzahlung zur Mitarbeiterbindung

Für GMU-Geschäftsführer Gernot Meyer bindet die Prämienzahlung die Mitarbeitenden an den Betrieb. Dies sei in Zeiten des Fachkräftemangels von Bedeutung. Sie führe auch zu Motivation und Leistungssteigerung bei den Beschäftigten, um dem Betrieb weitere Prämienzahlungen nach erfolgreichen Geschäftsjahren zu ermöglichen. Gleichzeitig erhöhe sich das haftende Eigenkapital, was für Investitionen wichtig sein könnte. Um den Verwaltungsaufwand für die Betriebe zu vereinfachen, hat GMU eine Software entwickeln lassen, die allen Beteiligten, also der Firma, den Mitarbeitenden, dem Steuerberater und für das Finanzamt große Transparenz und alle notwendigen Informationen über die gesamte Laufzeit bietet. 

Eine weitere Möglichkeit ist, Prämien von vornherein erfolgs- und leistungsabhängig zu definieren und zu zahflen. Dazu Beispiele der Spielberger Mühle GmbH und der Ökoring Handels GmbH: 

  • Spielberger gibt erfolgsabhängige Jahresprämien bis 1.000 Euro je Beschäftigtem. Diese können entscheiden, welchen Anteil sie als Mitarbeitergenussrecht in der Firma steuerbegünstigt anlegen wollen, die ganze Prämie, die Hälfte oder keinen Anteil. Der nicht angelegte Teil wird steuer- und sozialversicherungspflichtig sofort ausgezahlt. Bei der Genussrechtsanlage können die Mitarbeitenden den Anlagebetrag aus eigenem Anteil erhöhen bis zur Steuerfreigrenze in Höhe von 2.000 Euro. Teilzeitmitarbeitende erhalten anteilige Prämien und Anlagemöglichkeiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre bei einer Verzinsung von 3 Prozent.
  • Ökoring zahlt bei einer entsprechenden Umsatzrendite Vollzeitkräften eine Prämie von 400 Euro zur Anlage als Genussrecht. Voraussetzung ist ein Mitarbeiter-Eigenanteil von 150 Euro. Auch hier kann das Personal den Gesamt-Anlagebetrag mit eigenem Anteil bis auf 2.000 Euro erhöhen. Die Anlagebeträge sind nach 5 Jahren kündbar, die Verzinsung beträgt 3 Prozent. Die Mindestlaufzeit ist 5 Jahre.

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