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Mitarbeiter mit Tipps zum Elterngeld an das Unternehmen binden

Wie sich das Elterngeld bereits im Vorfeld durch die Wahl der Steuerklassen optimieren lässt und was Mitarbeiter dabei beachten sollten.

In dem Thema Schwangerschaft steckt Potenzial. Denn wichtige Arbeitnehmerinnen sollte man auch während der Schwangerschaft und Elternzeit an das Unternehmen binden. Deshalb sollte der Arbeitgeber auf die Möglichkeit des Elterngeldes hinweisen – spätestens beim Bekanntwerden einer Schwangerschaft. Besonders die vorzeitige richtige Steuerklassenwahl führt zu einem erheblich höheren Elterngeld. Leider nutzen die Wenigsten dieses Potenzial.

Es gibt drei Varianten:

  • Basiselterngeld können Eltern für 12 Monate beantragen. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, kann sich dies auf 14 Monate erhöhen. Dies gilt ebenfalls für Alleinerziehende.
  • Elterngeld Plus (Laufzeit bis zu 28 Monate): Es ist die Hälfte des eigentlichen Basiselterngeldes, läuft aber dafür doppelt so lange. Es ist besonders dann interessant, wenn nach der Geburt weiter gearbeitet wird.
  • Der Partnerschaftsbonus verlängert die Laufzeit des Elterngeld Plus um 4 zusätzliche Monate, setzt aber voraus, dass beide Elternteile in dieser Zeit zu mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Alleinerziehende können in den Genuss kommen.

Das Elterngeld liegt grundsätzlich bei 67 Prozent des bisherigen Nettogehalts der vergangenen 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Da die Basis für die Berechnung des Elterngeldes das Netto- und nicht das Bruttogehalt darstellt, ist eben dieses vor der Elternzeit zu optimieren.

War das Nettoeinkommen geringer als 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das Nettoeinkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent. War das Nettoeinkommen höher als 1.200 Euro, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das Nettoeinkommen den Betrag von 1.200 Euro überschritten hat.

Elterngeld optimieren

Bedingt dadurch, dass oftmals die Ehemänner ein höheres Einkommen haben, wird ihnen auch die günstigere Steuerklasse zugeteilt. Dies sollte man aber spätestens bei Kinderwunsch überdenken. Dann sollte nämlich die Frau die bessere Steuerklasse erhalten. Dies führt zu einer effektiven Erhöhung des Elterngeldes. Der momentane Steuernachteil aus der Steuerklassenwahl (Besserverdiener hat schlechtere Steuerklasse) wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgeglichen und führt effektiv zu keinem Nachteil.

Grundlage verbessern

Als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld gilt das relativ am längsten bezogene Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Durch geschickte Steuerklassenwahl kann das Nettogehalt so enorm gesteigert werden und somit auch wiederum die Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld.

Prisca Wende, Steuerberaterin
www.moertl-wende.de

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