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Angestellte erhalten Energiepreispauschale

Die Regierung hat beschlossen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen der steigenden Energiepreise im September zur Entlastung eine einmalige Energiepreispauschale zukommen zu lassen.

Alle Angestellten, auch geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte, bekommen mit dem Septembergehalt eine einmalige Energiepreispauschale zusätzlich zum Lohn ausgezahlt.

Mehrfachauszahlung ist nicht möglich

Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte müssen ihren Arbeitgebern hierfür schriftlich bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis ihr Hauptarbeitsverhältnis ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Pauschale nicht mehrfach von verschiedenen Arbeitgebern ausgezahlt wird. Wie bekommt der Arbeitgeber diese 300 Euro vom Staat zurück? Im Rahmen der Lohnsteueranmeldung werden diese 300 Euro mit der an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer verrechnet. Auch Landwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige bekommen die Pauschale über Steuervorauszahlungen beziehungsweise über die Einkommensteuererklärung in Form einer geringeren Steuerlast ausgezahlt. Rentner oder Beamtenpensionäre bekommen diese leider nicht.

„Arbeitgeber verrechnen die 300 Euro im Rahmen der Lohnsteueranmeldung mit der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer.“

Prisca Wende, Steuerberaterin

Pauschale unterliegt der Steuerpflicht

Achtung: Diese Pauschale unterliegt zwar nicht den Sozialabgaben, allerdings der Steuerpflicht! Effektiv kommen also nicht die 300 Euro beim Bürger an, sondern nur 300 Euro abzüglich der individuellen Einkommensteuer und abzüglich eines etwaigen Solidaritätszuschlags und einer Kirchensteuer.

Weitere Entlastungen

Neben dieser Neuerung wurde zur Entlastung der Bürger noch Folgendes beschlossen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 auf 1.200 Euro
  • Anhebung des Grundfreibetrages noch für 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro
  • Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 22. Kilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer
  • Einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind

Diese Maßnahmen dürften zum Beispiel bei einer Familie mittleren Einkommens, beide Elternteile berufstätig, mit zwei Kindern zu einer finanziellen Entlastung von mindestens 600 Euro im Jahr führen.

Prisca Wende

Steuerberaterin
www.moertl-wende.de

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