Seit 2018 ist eine Kassennachschau in jedem bargeldintensiven Betrieb möglich. Nach 2,5 Jahren pandemiebedingten Kontaktreduzierungen ist aktuell wieder vermehrt mit Prüfungen von Seiten der Finanzverwaltung zu rechnen. Sie sollten deshalb vorbereitet sein.
Viele Betriebsprüfer tätigen vor Beginn einer Betriebsprüfung Inkognito-Käufe. Im Rahmen dieser Einkäufe werden besonders anfällige Sachverhalte „ausgelöst“ und beobachtet. Diese Nachschau findet spontan und unangemeldet statt.
Dem Prüfer ist folgendes zu ermöglichen
- Zugang zur Kasse
- Zugang zu aktuellen und historischen Kassenaufzeichnungen (gesicherte und unveränderbare Daten)
- Zugang zu aktuellen und alten Speisekarten (bei Gastronomiebereichen)
- Zugang zu Betriebsanleitungen der Kasse
- Zugangs zur Kassen-Verfahrensdokumentation
- ein live durchgeführter Kassensturz
- TSE Zertifikat
Was dürfen Prüfer im Rahmen einer Kassennachschau?
- Spontan unangemeldet während Ihrer Geschäftszeiten kommen
- Ihre Geschäftsräume betreten, aber nicht von sich aus Schränke etc. selbständig öffnen
- Unter Vorlage ihres Dienstausweises Fragen stellen
- Ihre Unterlagen und Belege anschauen
- Sie auffordern einen Kassensturz zu machen, dies dürfen sie selbst nicht durchführen
- Kopien und Fotos machen
- In die Kasse sehen (Z1-Zugriff) und auch Datenträger mitnehmen (Z3-Zugriff)
- Sich das System und Ihr Verfahren ansehen
- Die Kundenfrequenz und -anzahl beobachten
- Beobachten, ob Sie Ihrer Belegausgabeverpflichtung nachkommen
- Testkäufe tätigen
- Verfahrensdokumentation zeigen lassen
Setzen Sie sich mit den formalistischen Anforderungen einer Kassenführung auseinander, schulen Sie Ihr Personal und haben Sie die notwendigen Unterlagen immer griffbereit. Dies macht im Falle einer Nachschau einen sehr guten Eindruck und ich bin sicher, dass diese dann kurz und knapp auch abgeschlossen wird.
Prisca Wende
Steuerberaterin
www.moertl-wende.de
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