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Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen: So vermeiden Sie Fallstricke

Familienmitglieder im eigenen Betrieb zu beschäftigen, hat viele Vorteile – es müssen aber einige Punkte beachtet werden, damit es keine Probleme gibt.

Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sind in der Praxis ein gängiges Phänomen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und bieten zahlreiche Vorteile. Einige davon sind:

  • Sie gewinnen eine vertrauenswürdige Arbeitskraft.
  • Es ermöglicht die Steueroptimierung durch unterschiedliche Steuersätze. Zum Beispiel kann durch Gehaltszahlungen an Ihr studierendes Kind eine Verschiebung von hoch besteuertem Einkommen auf niedrig besteuertes Einkommen erreicht werden.

Vorteile für Ehepartner

  • Ihr Ehepartner kann sich günstig krankenversichern.
  • Ihr Ehepartner hat die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Unter bestimmten Umständen kann ein Firmenwagen mit hohem privatem Anteil betrieblich angesetzt werden. Dies kann besonders dann interessant sein, wenn der private Nutzungsanteil sehr hoch ist. Durch die Abrechnung des Firmenwagens über den Lohn, können sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem PKW steuermindernd im Betrieb abgesetzt werden.

„Vereinbaren Sie im Vorhinein ein ordentliches Arbeitsverhältnis, das in einem Arbeitsvertrag festgehalten ist."

Wenn Sie jedoch einen Arbeitsvertrag mit einem nahen Angehörigen in Erwägung ziehen, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, um Probleme zu vermeiden:

  • Vereinbaren Sie im Vorhinein ein ordentliches Arbeitsverhältnis, das in einem Arbeitsvertrag festgehalten ist. In diesem Vertrag sollte ausführlich beschrieben werden, welche Tätigkeiten übernommen werden. Eine pauschale Aussage wie Verwaltungstätigkeiten und Vorbereitung der Buchhaltung reicht nicht aus.
  • Stellen Sie sicher, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich gelebt wird. In Deutschland ist es verpflichtend, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein System zu implementieren, das die von den Beschäftigten erbrachte Arbeitszeit festhält. Dies ist insbesondere bei nahen Angehörigen für den Nachweis der Arbeitsleistungserbringung wichtig.
  • Die Gehaltszahlung sollte regelmäßig erfolgen und keinesfalls in bar erfolgen.
  • Bei der Bereitstellung eines Firmenwagens über das Gehalt des nahen Angehörigen sollte dieser nicht den überwiegenden Teil der Gesamtvergütung ausmachen. Je geringer der Anteil, desto besser stehen die Chancen auf Anerkennung. Ein Mini-Job mit Firmenwagen wird bei einem nahen Angehörigen nicht anerkannt.

Sorgfältige Planung ist von großem Nutzen

Hinweis: Bei Arbeitsverträgen mit Ehepartnerin oder -partner und Kindern wird automatisch im Hinblick auf die Sozialversicherung ein Statusfeststellungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.

Durch die sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Richtlinien können Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sowohl für Sie als auch für Ihre Angehörigen von großem Nutzen sein.

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