Stiftung Warentest hat 20 Selbstbräuner getestet, zwei davon trugen ein Naturkosmetiksiegel. Bei ihnen muss die bräunende Chemikalie Dihydroxyaceton (DHA) pflanzlichen Ursprungs sein. Bei konventionellen Produkten kommt sie oft aus der Erdölchemie.
Die Selbstbräunungslotion von Lavera lag mit der Note „gut (2,5)“ im Mittelfeld. Die Lotion von Alterra (Rossmann) dagegen bekam die rote Laterne: „ausreichend (3,8)“ und damit letzter Platz. Der Grund für die schlechte Bewertung war die „vergleichsweise schwache“ Bräunung.
Bei der Deklaration gab es für alle Selbstbräuner die Note 3,0. Der Grund dafür: DHA kann die allergieauslösende Chemikalie Formaldehyd abspalten. „Wir haben mehr als 10 mg/kg Formaldehyd im Selbstbräuner nachgewiesen. Unserer Meinung nach sollten Selbstbräuner mit DHA deshalb den Hinweis „spaltet Formaldehyd ab“ tragen, sofern die Gesamtkonzentration 10 mg/kg überschreitet“, schrieb die Stiftung. Die Tester kritisierten, dass eine solche Vorgabe nur für Konservierungsstoffe verpflichtend sei, nicht aber für DHA. In einem Interview zum Test rät ein Dermatologe Menschen mit einer Kontaktallergie gegen Formaldehyd, vorsichtig mit Selbstbräunern umzugehen. (leo)
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