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Gerichtsurteil

Foodwatch gewinnt Rechtsstreit gegen Voelkel: „Immunkraft“ als Name unzulässig

Die Naturkostsafterei Voelkel darf ihren „BioC“-Multifruchtsaft nicht mehr unter dem Namen „Immunkraft“ verkaufen. Das Landgericht Lüneburg hat der Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch stattgegeben. 

Voelkel darf seinen „BioC“-Multifruchtsaft nicht weiter unter dem Namen „Immunkraft“ verkaufen. Das Landgericht Lüneburg gab der Verbraucherorganisation Foodwatch recht, die gegen die Naturkostsafterei geklagt hatte. Dem Gericht zufolge verstößt Voelkel mit dem Immun-Versprechen gegen die europäische Health-Claims Verordnung, die Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen soll.

Die Health-Claims Verordnung erlaubt nur konkrete, zugelassene Angaben. Zulässig ist etwa der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Der Begriff „Immunkraft“ gehe inhaltlich über diese Formulierung hinaus, heißt es in der Urteilsbegründung des Lüneburger Gerichts.

Foodwatch kritisiert zudem, dass der Fruchtsaft von Voelkel wegen seines Zuckergehaltes lediglich den Nutri-Score C erhalte. Ein solches Produkt mit dem Begriff „Immunkraft“ zu bewerben, sei irreführend. 

Voelkel: „Immunkraft“ sollte der Orientierung dienen

Jurek Voelkel, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb, sagte auf Nachfrage des BioHandels: „Wir produzieren rund 250 Getränke-Produkte. Der Begriff ,Immunkraft' dient der Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher am Regal. Sie sind immer mehr auf der Suche nach Produkten, die zu einer gesunden Ernährung beitragen und ihnen den Alltag erleichtern. Wir sind der Meinung, dass eine Mischung aus hochwertigen natürlichen Bio-Direktsäften mit hohem Vitamingehalt besser dazu beiträgt als Tabletten oder Pulver voller Chemie.“ Die Stellungnahme von Voelkel ist hier nachzulesen

Bereits im Spätsommer hatte das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bezeichnung „Immun-Smoothie für Kinder“ für einen Obst-Quetschie von der Drogeriekette DM unzulässige Gesundheitswerbung ist. Auch ein zugelassener Gesundheitsclaim für die Vitamine C und D dürfe nicht losgelöst dazu dienen, das gesamte Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten.

„Das Urteil ist der nächste Dämpfer für die Immun-Werbewelle im Supermarkt“, sagt Rauna Bindewald von Foodwatch. „Erst haben wir uns gegen DM durchgesetzt – jetzt gegen Voelkel. Die Linie ist klar: Vitamine sind kein Freifahrtschein für Wunderversprechen – vor allem nicht bei Zuckerbomben. Wer ‚Immunkraft‘ oder ‚Immun-Smoothie‘ auf Produkte druckt, bricht EU-Recht.“

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Nach Foodwatch-Kritik: Barnhouse verzichtet auf „Immun“-Werbung

Foodwatch sieht in der Bezeichnung „Krunchy Immune Plus“ für ein Früchetmüsli von Barnhouse einen Verstoß gegen die Health Claims-Verordnung. Barnhouse widerspricht, lenkt aber ein. Auch Voelkel steht in der Kritik.

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