Bei der Überführung von alkoholfreiem Bio-Wein aus dem Lebensmittelrecht ins EU-Weinrecht Ende 2022 wurden Verfahrensvorschriften zur Entalkoholisierung nicht in der EU-Öko-Verordnung ergänzt. Folglich fehlt die Grundlage für eine Bio-Zertifizierung. Bislang konnte das faktische Verkaufsverbot von alkoholfreiem Bio-Wein, der nach diesem Versäumnis produziert wurde, durch eine nationale Übergangslösung als „alkoholisiertes Getränk aus Bio-Wein“ in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Doch damit ist Ende 2023 Schluss.
Spanien hatte bei der EU moniert, dass mit dieser Zwischenlösung eine Wettbewerbsverzerrung verbunden sei und bekam recht: Die bis zum 29.09.2023 hergestellten entalkoholisierten Bio-Weine mussten bis zum 20.10.2023 abgefüllt sein und dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 vermarktet werden.
Übergangslösungen für den Wein-Vertrieb
Beim Bio-Weingroßhändler Riegel geht man davon aus, dass die EU-Öko-Verordnung erst im zweiten Halbjahr 2024 um die fehlenden Verfahrensvorschriften ergänzt wird. Bis dahin will Riegel seine alkoholfreien Weine nicht mehr als Bio-Weine ausloben, sondern in der Zutatenliste auf die ökologische Herkunft hinweisen. Beispiel: entalkoholisierter Wein*, Traubensaftkonzentrat*, Konservierungsmittel: Sulfite *aus ökologischem Anbau.
„Die so deklarierten Produkte entsprechen 1:1 den bisher vertriebenen Produkten und bestehen aus den identischen Biozutaten“, schreibt Riegel seinen Kunden und hofft auf deren Unterstützung bei der Vermarktung. Alkoholfreier Bio-Wein sei ein wachsender Markt. Bei Riegel mache er bereits einen Umsatzanteil von fünf Prozent aus. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und Naturkost Süd wollen ihre Sortimentsrichtlinien entsprechend anpassen und so dafür sorgen, dass Bioläden die Produkte weiterverkaufen können.
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