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Sonnencremes: Was schützt ist nicht immer frei von Schadstoffen

In acht von 19 untersuchten Sonnenschutzmitteln hat Ökotest verbotene Weichmacher gefunden – darunter ist auch eine Naturkosmetik-Creme. Einige Hersteller sagten, Verunreinigungen seien „technisch unvermeidbar“. Damit wollen sich die Tester aber nicht zufrieden geben.

Update: Nach Veröffentlichung unseres Berichts hat sich der im Text erwähnte Naturkosmetik-Hersteller I+M bei uns gemeldet. Den Kommentar von Geschäftsführer Jörg von Kruse zum Testergebnis von Ökotest haben wir im Artikel ergänzt. Eine ausführliche Stellungnahme von I+M lesen Sie hier.

Im Juni hat Ökotest Sonnenschutzmittel für Kinder untersucht – und fand in einigen schon seit Langem verbotene Weichmacher, die in der EU als „besonders besorgniserregend“ eingestuft sind. In der Folge nahmen die Tester sich nun 19 Sonnencremes für Erwachsene an, davon zwei Naturkosmetik-Produkte. Sie wollten herausfinden, wie es hier um Verunreinigungen durch Weichmacher steht.

Das Ergebnis: In acht von 19 Produkten, darunter auch die zertifizierte Naturkosmetik-Sonnenlotion von I+M (LSF 30), wurden zumindest Spuren von Schadstoffen nachgewiesen (dazu mehr weiter unten im Text).

Was untersucht wurde – und was nicht

Die Produkte aus Drogerien, (Bio-)Supermärkten und Discountern lagen laut Ökotest im Einkauf pro 200 Milliliter zwischen 2,39 und 47,97 Euro. Der Preisunterschied ist gewaltig, sagt laut den Testern aber nichts über die Belastung durch Weichmacher aus: In einigen der günstigsten Cremes wurden keine Verunreinigungen festgestellt, bei teuren Produkten hingegen schon.

Ziel der Untersuchung war es laut Ökotest, einen schnellen Eindruck zu bekommen, ob die Produkte mit dem verbotenen Weichmacher Di-n-hexylphthalat (kurz: DnHexP) verunreinigt sein könnten. Andere Messungen, die Ökotest gewöhnlich bei Naturkosmetik durchführt, wurden außen vor gelassen.

Umstrittene Konservierungsmittel und kritische Duftstoffe spielten bei dieser Untersuchung keine Rolle. Chemische und mineralische UV-Filter wurden anhand der Liste der Inhaltsstoffe erfasst aber nicht bewertet. Die Tester empfehlen ausdrücklich, bei den Inhaltsstoffen genau hinzusehen. Denn nicht alle Produkte mit einem sehr guten Testergebnis sind frei von bedenklichen UV-Filtern, heißt es seitens Ökotest.

Naturkosmetik-Produkte schneiden mit „sehr gut“ und „befriedigend“ ab

Mit der Note „sehr gut“ bewertete Ökotest zehn konventionelle Produkte sowie in der Kategorie Naturkosmetik die Speick Sun Sonnencreme (LSF 30).

Als nur „befriedigend“ wurde neben sieben konventionellen Produkten auch die Sonnenlotion von I+M (LSF 30) eingestuft. In ihr wurden Spuren der als fortpflanzungsgefährdend geltenden Weichmacher DEHP und DIBP gefunden. Gemäß der Kosmetikverordnung sind sie verboten.

BioHandel hatte in der ersten Version dieses Artikels aus dem Ökotest-Bericht zitiert, dass I+M die Verunreinigung auf eine „ungewollte Migration“ aus der Verpackung zurückführe, wie das bei vielen Kunststoffverpackungen der Fall sei.

Der Geschäftsführer von I+M, Jörg von Kruse, kommentiert das Testergebnis gegenüber BioHandel außerdem so:

„Die Darstellung, dass die gefundenen Rückstände an Weichmachern in unserem Produkt verboten sind, ist so nicht richtig. Nach der geltenden EU-Kosmetikverordnung sind unvermeidbare Mengen zulässig. Was unvermeidbar ist, wird allerdings nicht genau definiert. Wenn man aber die grundsätzlich viel strengeren, für Lebensmittel gesetzlich zulässigen Höchstwerte von 0,6 mg/kg heranzieht, liegt unser Produkt mit den von Ökotest festgestellten 0,13 mg/kg deutlich darunter. Es handelt sich um äußerst geringe Mengen, die keinerlei Gesundheitsrisiken haben und sich auch in massenhaft anderen Produkten finden.“ (Zur ausführlichen Stellungnahme von I+M)

Verunreinigungen „technisch unvermeidbar“?

Ökotest berichtet, dass einige Anbieter die Spuren der verbotenen Weichmacher als „technisch unvermeidbar“ einordnen. Das Verbrauchermagazin möchte das so nicht stehen lassen: Der Weichmacher DnHexP sei ausschließlich in Sonnenschutzmitteln nachweisbar, die den Filter DHHB enthalten. Der höchste Wert wurde hier beim Sun Care-Fluid (SPF 30) von Annemarie Börlind festgestellt. Wenn bestimmte Filter die Verunreinigung begünstigen, dann müssen die Hersteller alternative Filter wählen, so der Appell von Ökotest.

Obgleich Ökotest nur Spuren der Weichmacher gefunden hat, haben die Tester die entsprechenden Produkte abgewertet – verboten ist verboten. Gleichwohl betont Ökotest, dass von der geringen Konzentration keine Gefahr für die Gesundheit ausgehe. Und: Sonnenschutz aufzutragen sei in jedem Fall besser, als darauf zu verzichten. (juk)

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Jörg von Kruse

Die Darstellung, dass die gefundenen Rückstände an Weichmachern in unserem Produkt verboten sind, ist so nicht richtig. Nach der geltenden EU-Kosmetikverordnung sind unvermeidbare Mengen zulässig. Was unvermeidbar ist, wird allerdings nicht genau definiert. Wenn man aber die grundsätzlich viel strengeren, für Lebensmittel gesetzlich zulässigen Höchstwerte von 0,6 mg/kg heranzieht, liegt unser Produkt mit den von Ökotest festgestellten 0,13 mg/kg deutlich darunter. Es handelt sich um äußerst geringe Mengen, die keinerlei Gesundheitsrisiken haben und sich auch in massenhaft anderen Produkten finden. Jörg von Kruse (Geschäftsführer i+m Naturkosmetik)

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