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Zuckerabgabe: Das Wichtigste auf einen Blick

Gesundheitspolitik

Ab 2028 plant die Bundesregierung eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Sie soll die Krankenkassen entlasten und den Zuckerkonsum senken. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

1. Wann kommt die Zuckerabgabe und welche Produkte sind betroffen?

Geplant ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke wie Cola und Limonaden ab 2028. Noch ist offen, wie genau das Modell aussieht. Diskutiert wird eine gestaffelte Lösung je nach Zuckergehalt. Auch ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich formal um eine Steuer oder eine Abgabe handelt.

2. Warum plant die Bundesregierung eine Zuckerabgabe?

Die Maßnahme ist Teil eines Reformpakets für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie soll zusätzliche Einnahmen generieren und zur Stabilisierung der Kassen beitragen. Zudem wird sie gesundheitspolitisch begründet, etwa als Beitrag zur Prävention.

3. Welche Einnahmen werden durch die Zuckerabgabe erwartet?

Die Regierung kalkuliert mit rund 450 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Diese Mittel sollen in die gesetzliche Krankenversicherung fließen.

4. Welche Auswirkungen hat die Zuckerabgabe auf Hersteller und Produkte?

Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass Hersteller vor allem über Reformulierungen reagieren. Der Zuckergehalt wird gesenkt, um Abgaben zu vermeiden. Hersteller mit bereits zuckerreduzierten Produkten oder klarer Gesundheitspositionierung könnten also von veränderten Wettbewerbsbedingungen profitieren.

5. Wie bewerten Industrie und Gesundheitsakteure die geplante Zuckerabgabe?

Die Positionen sind nicht einheitlich. Große Teile der konventionellen Lebensmittelindustrie und Verbände lehnen die Abgabe ab und verweisen auf mögliche Mehrkosten, Bürokratie und Zweifel an der gesundheitlichen Wirkung. Gesundheitsakteure und Organisationen wie Foodwatch und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützen die Maßnahme hingegen seit Jahren.

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