- Was genau steckt hinter der „Green Claims“-Richtlinie?
- Wie will die Kommission konkret gegen Greenwashing vorgehen?
- Wie soll bestimmt werden, was nachhaltig ist und was nicht?
- Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?
- Ist das Bio-Siegel von den geplanten Regelungen betroffen?
- Was soll die „Green Claims“-Richtlinie erreichen?
- Wie geht es jetzt weiter?
Mit ein wenig Verspätung hat die EU-Kommission vergangene Woche einen Kriterienkatalog vorgelegt, mit der Greenwashing und irreführende Umweltaussagen von Unternehmen eingedämmt werden sollen. Außerdem soll mit dem Richtlinienentwurf gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden. Die Vorlage ihrer sogenannten „Green Claims“-Richtlinie hatte die Kommission ursprünglich bereits vergangenen November vorlegen wollen, den Termin dann aber verschoben.
Nach dem Vorschlag aus Brüssel müssen Unternehmen, die Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen belegt werden müssen, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden.
Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge wurden 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt, 40 Prozent waren nicht belegt. „Da es keine gemeinsamen Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen, sogenannten Green Claims, von Unternehmen gibt, kommt es zu Greenwashing und es entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt, wodurch wirklich nachhaltige Unternehmen benachteiligt werden“, teilte die EU-Kommission mit.
Was genau steckt hinter der „Green Claims“-Richtlinie?
Der Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission ist Bestandteil des europäischen Green Deal mit dem die EU bis 2050 klimaneutral wirtschaften möchte. Zusammen mit dem Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren handelt sich hierbei um das dritte Paket von Vorschlägen zur Kreislaufwirtschaft. Das erste und das zweite Paket zur Kreislaufwirtschaft wurden der Kommission zufolge im März und November 2022 angenommen.
Beim ersten Paket ging es um eine neue Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien und die vorgeschlagene Verbraucherschutzrichtlinie zur Stärkung der Rolle der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Das zweite Paket beinhaltete Vorschläge für die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Mitteilung über biologisch abbaubare, biobasierte und kompostierbare Kunststoffe und die vorgeschlagene EU-Verordnung über die Zertifizierung von CO2-Entnahmen.
Wie will die Kommission konkret gegen Greenwashing vorgehen?
Der Richtlinien-Entwurf zielt unter anderem auf ausdrückliche Werbeaussagen ab. Bevor Unternehmen Umweltaussagen wie beispielsweise „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“, oder „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ machen, müssen diese Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden.
Wie soll bestimmt werden, was nachhaltig ist und was nicht?
Um eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung zu erreichen, schlägt die Kommission neben der Einbeziehung des „Product Environmental Footprint“ (PEF) je nach Produkt weitere Indikatoren zur Nachhaltigkeitsbeurteilung vor. „Bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sollten beispielsweise auch die biologische Vielfalt und der Naturschutz sowie die landwirtschaftlichen Praktiken, einschließlich der positiven externen Effekte der extensiven Landwirtschaft und des Tierschutzes, einbezogen werden, bevor die Annahme der PEFCR in Betracht gezogen werden kann“, steht im Entwurf der Kommission.
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren begrüßt, „dass die EU-Kommission im aktuellen Entwurf der Green-Claims-Verordnung endlich anerkannt hat, dass der Product Environmental Footprint nicht geeignet ist, um die Auswirkungen von Lebensmitteln auf Biodiversität und Naturschutz, die positiven externen Effekte einer extensiven Landwirtschaft oder den Tierschutz zu bewerten“, teilte BNN-Sprecher Hans Kaufmann auf BioHandel-Anfrage mit.
Der BNN setzt sich dafür ein, dass der Planet-Score EU-weit die Grundlage bildet, nach der die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln bestimmt wird. Aus Sicht des Verbands brauche es ein Label, das der Komplexität von Nachhaltigkeit gerecht werde und gleichzeitig leicht verständlich sei, so Hans Kaufmann. Beides zu vereinen, ohne dabei Greenwashing zu betreiben, gelinge bisher nur dem Planet-Score.
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?
Was die Kommunikation der Nachhaltigkeitsleistungen angeht, sollen die Brüsseler Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben „sachdienlich“ kommuniziert werden. So sollen etwa Werbeaussagen oder Zeichen nicht mehr erlaubt sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts pauschal bewertet werden, es sei denn, dass dies nach den EU-Vorschriften so vorgesehen ist. Werden Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen, so sollten solche Vergleiche nach dem Willen der Kommission auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen.
Der Vorschlag sieht darüber hinaus auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es laut der Kommission mindestens 230 verschiedene Zeichen. „Es liegt auf der Hand, dass dies bei den Verbrauchern zu Verwirrung und Misstrauen führt“, teilte die Kommission mit. Um die Ausbreitung solcher Zeichen künftig zu kontrollieren, sieht der Entwurf vor, dass neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sind, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. „Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme“, teilte die Kommission mit.
Ist das Bio-Siegel von den geplanten Regelungen betroffen?
Nein. Ausgenommen von den Regelungen sind Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen. Die Kommission begründet das damit, dass durch die geltenden Rechtsvorschriften bereits gewährleistet werde, dass diese regulierten Aussagen zuverlässig seien. In diese Ausnahmekategorie gehört auch das EU-Bio-Siegel.
Was soll die „Green Claims“-Richtlinie erreichen?
Laut der Kommission erhalten die Verbraucher durch das Regelwerk größere Klarheit und mehr Sicherheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist. Das ermögliche fundiertere Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen.
Aber auch für die Unternehmen sieht die Kommission Vorteile: Durch die Richtlinie werde künftig klarer erkennbar, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen. Sie könnten so Verbraucher für sich gewinnen und ihre Absätze steigern.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss der Vorschlag für die „Green Claims“-Richtlinie nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
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