Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat mehrere Unternehmen abgemahnt, darunter die Hersteller Voelkel und Barnhouse. Foodwatch wirft den beiden Bio-Unternehmen und weiteren Herstellern vor, mit irreführenden Gesundheitsaussagen zu werben. Aus den veröffentlichten Abmahnungen geht hervor, dass Foodwatch sowohl Voelkel als auch Barnhouse dazu auffordert, bis zum 29. November 2024 eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Konkret moniert die Organisation, dass die betreffenden Produkte „BioC Immunkraft“ von Voelkel sowie das Barnhouse-Müsli „Krunchy Immune Plus“, den Eindruck erwecken, dass die „Produkte als Ganzes“ einen „positiven Einfluss auf das Immunsystem“ hätten. Dies verstoße jedoch gegen die Europäische Health Claims-Verordnung (HCVO), die Verbraucherinnen und Verbraucher vor täuschenden Gesundheitsversprechen schützen soll, erklärte Foodwatch.
Gesunder Anstrich führe Verbraucherschaft hinters Licht
Weiterhin, so argumentiert der Verbraucherschutzverein, seien die betreffenden Produkte mit 7,8 Prozent Zucker und 3,99 Euro pro Liter (Voelkel) sowie 18 Prozent Zucker und 4,29 Euro pro 325-Gramm-Packung (Barnhouse) „teuer und überzuckert“. Sowohl der Saft von Voelkel als auch das Müsli von Barnhouse würden wegen ihres Zuckergehaltes bei einer Nutri-Score-Vergabe lediglich ein „C“ erhalten.
„Die Unternehmen verpassen Zuckerbomben mit dem wohlklingenden Wort ‚Immun’ einen gesunden Anstrich und verlangen dafür sogar einen Aufpreis“, kritisiert Foodwatch-Juristin Rauna Bindewald, die die betreffende Werbung als rechtswidrig ansieht. Mit solchen Aussagen führe man Verbraucherinnen und Verbraucher, „die sich gerade jetzt in der kalten Jahreszeit gegen Erkältungen schützen wollen, hinters Licht und zieht ihnen das Geld aus der Tasche“, so Bindewald.
Voelkel weist Foodwatch-Kritik von sich
Der Bio-Getränkehersteller Voelkel weist die Vorwürfe seitens Foodwatch auf Anfrage von BioHandel von sich. Der „Vorwurf, die Kennzeichnung begründe eine unzulässige Gesundheitswerbung und damit einen Verstoß gegen die HCVO“ sei falsch, erklärt Ole Müggenburg, Unternehmenssprecher bei Voelkel.
Das Produkt „BioC Immunkraft“ weise laut Müggenburg „entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen hohen Gehalt an Vitamin C und Vitamin A auf“. In diesem Fall, so der Voelkel-Sprecher, dürfe man entsprechende nährwertbezogene Angaben (z. B. „reich an Vitamin C und Vitamin A“) machen. Darüber hinaus könne man „auch bestimmte gesundheitsbezogene Werbeaussagen vorsehen“. Nach Angaben des Unternehmens habe man die gesetzlich festgelegten und zugelassenen Werbeangaben wortgleich verwendet.
Auf die Kritik, dass das Wort „Immunkraft“ den Eindruck erwecke, das Produkt hätte einen gänzlich positiven Einfluss auf das Immunsystem, argumentiert das Unternehmen, dass es auch möglich sei, auf der Vorderseite eine allgemeine Gesundheitsangabe vorzusehen und dieser eine zugelassene, spezifische Gesundheitsangabe zur Konkretisierung beizufügen.
Im Fall des Voelkel-Produkts wurde dafür ein Sternchen auf der Vorderseite des Produkts genutzt, um die Aussage auf der Rückseite zu konkretisieren. Aus Sicht des Unternehmens sei aufgrund der Kennzeichnung „klar ersichtlich, dass die Vorteile für das Immunsystems auf dem hohen Vitamin-C- und Vitamin-A-Gehalt beruhen. Daher sind die von uns auf dem Etikett vorgesehenen Gesundheitsangaben zu Vitamin C und Vitamin A rechtskonform“, so Müggenburg.
Hinweise auf Zuckergehalt und Nutri-Score in Bezug auf HCVO „merkwürdig“
„Merkwürdig“ seien für das Unternehmen auch die Hinweise auf den Zuckergehalt und den Nutri-Score. Zunächst, so Müggenburg, sei aus der Zutatenliste ersichtlich, dass dem Getränk kein Zucker beigefügt wird. Der Zuckergehalt stamme also nur aus Obst- und Gemüseanteilen.
Weiterhin führt der Getränkehersteller an, dass der Nutri-Score ohnehin keine Gesundheitsbewertung für Produkte vornehme, sondern aufgrund der Produktzusammensetzung lediglich eine Kalorien- und Nährwertbilanz zieht und „daher gar keine Bedeutung für die gesundheitlichen Vorteile des Produktes in Hinblick auf die Immunwirkung“ habe.
Der Anwalt von Voelkel werde nun gegenüber Foodwatch „schriftlich darlegen, warum wir die Rechtskonformität als gegeben sehen“, sagt Müggenburg.
Der bayerische Müsli-Hersteller Barnhouse möchte sich laut Aussage des Pressesprechers Andreas Bentlage zunächst nicht zu den Vorwürfen der Verbraucherorganisation äußern. Das Unternehmen habe die Abmahnung zur rechtlichen Prüfung an einen Anwalt übergeben.
Jüngstes Urteil zu „Immun Water“ von Eckes Granini
Foodwatch zufolge hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Safthersteller Eckes Granini erst kürzlich verboten, sein Erfrischungsgetränk als „Immun Water“ zu bewerben. Auch diesem Hersteller wurde vorgeworfen, den Eindruck zu erwecken, das beworbene Getränk als Ganzes habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem. Im Fall Eckes-Granini urteilte das Gericht, dass es sich damit um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe handele, die von der Europäischen Union nicht zugelassen und deshalb verboten sei. Ähnlich sieht es Foodwatch bei den jetzt abgemahnten Produkten von Barnouse und Voelkel.
Die HCVO der EU soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Gesundheitsaussagen schützen. Lebensmittelhersteller dürfen nur mit solchen Aussagen werben, die zuvor ein Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgreich durchlaufen haben und in einer EU-weiten Liste aufgeführt sind. Zugelassen ist etwa die Aussage, dass die Vitamine C und D jeweils zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Dies erlaube Herstellern aber nicht, ihre Produkte als Ganzes „Immun-Smoothie“ oder „Immun-Wasser“ zu nennen, argumentiert Foodwatch.
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