Aufgrund eines Urteils des Lüneburger Landgerichts benennt Voelkel seinen Saft bioC Immunkraft in bioC mit Vitamin A&C fürs Immunsystem um. Vorangegangen war eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch gegen die Naturkostsafterei wegen Verstoßes gegen die europäische Health-Claims Verordnung.
Mit der Namensänderung will Voelkel nach eigenen Angaben Klarheit für Handelspartner schaffen, die Rezeptur des Produktes bleibe unverändert. Säfte, die bereits abgefüllt und im Handel sind, dürfen noch unter dem alten Namen abverkauft werden.
Beschwerde beim Bundesgerichtshof geplant
Der Bio-Safthersteller sieht sich in der Sache weiterhin im Recht. Wenn ein Lebensmittel so viel Vitamin A und C enthalte wie der bioC-Saft, dürfe er mit einem zugelassenen Gesundheitsclaim beworben werden, so Voelkel in einer Mitteilung. Dies hätten sowohl das Gericht als auch Foodwatch im Zuge des Verfahrens bestätigt.
Daher strebt das Unternehmen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichshof gegen den Beschluss des OLG Celle an. Jurek Voelkel, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb bei Voelkel, erklärt: „Aus einer Kampagne, bei der es in der Argumentation ursprünglich einmal um Zucker ging, ist im Verlauf des Verfahrens eine davon völlig losgelöste Spiegelfechterei um Formalien der Darstellung von Inhalten auf dem Etikett geworden“. Die Begründung des Gerichtes beinhalte jetzt aber Grundsatzfragen, die es im schlimmsten Fall unmöglich machen würden, Etiketten klar und auf einem Blick verständlich zu gestalten. „Hier müssen und wollen wir für Klarheit sorgen“, so Voelkel.
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