In der umfangreichen Stellungnahme zur EU-Agrarreform, die das EU-Parlament letzte Woche verabschiedete, fand sich auch ein Vorschlag, Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Steak auf fleischliche Produkte zu beschränken. Diesen vom europäischen Bauernverband eingebrachten Vorschlag hatte der Agrarausschuss des Parlaments in die Vorlage aufgenommen. Europaweit hatten Veganer-Organisationen zum Protest aufgerufen und damit auch Erfolg. Auf dem Markt für pflanzliche Milchersatzprodukte hingegen dürfte es nun komplizierter werden.
Das EU-Parlament teilte zur Abstimmung im Plenum am vergangenen Freitag mit: „Die Abgeordneten lehnten auch Vorschläge ab, Steak, Wurst, Schnitzel, Burger und Hamburger als ausschließlich fleischbasierte Produkte anzuerkennen. Sie stimmten auch gegen Änderungsanträge, die darauf abzielten, die für Fleisch und fleischbasierte Produkte verwendete Etikettierung überwiegend fleischhaltigen Lebensmitteln vorzubehalten.“ Damit werde sich für Produkte auf pflanzlicher Basis und die für ihren Verkauf verwendeten Etiketten nichts ändern.
Erschwerte Bedingungen für Hersteller veganer Milchalternativen
Die Vermarktung von Produktalternativen zu Erzeugnissen aus Milch soll laut Medienberichten noch strenger reguliert werden. Bereits seit 2017 dürfen vegane Produkte nicht mehr als pflanzlicher Käse oder Pflanzenmilch vertrieben werden. Das entschied damals der Europäische Gerichtshof mit der Begründung, dass Begriffe wie Käse und Milch lediglich Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorbehalten sind.
Dieses Verbot soll künftig auch für Produkte gelten, die mit Begriffen wie „"-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ einen Bezug zu bestimmten Milchprodukten herstellen. Davon ausgenommen seien lang etablierte Bezeichnungen wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.
Kommentare
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Na dann ist es an der Zeit auch Milcheratzprodukt-Namen wie Hafermilch zu etablieren. Bergbauernmilch ist ja auch nicht von Bergbauern.