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Produktbezeichnungen

„Tofu-Salami“ bleibt unzulässig

Hersteller müssen weiter auf praxistaugliche Regeln für die Bezeichnung ihrer Veggie-Produkte warten. Eine entsprechende Reform des Leitsatzes für vegetarische und vegane Lebensmittel ist vorerst gescheitert.

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) arbeitete in den vergangenen zwei Jahren an einer Überarbeitung der „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“. Ein Kompromissvorschlag verfehlte nun Mitte Juni die erforderliche Mehrheit. Das gab das Gremium in der vergangenen Woche bekannt.

Mindestens 25 Zustimmung wären benötigt worden, es gab aber nur 24. Dazu zählte das Plenum eine Gegenstimme und sieben Enthaltungen. „Damit behalten die im Dezember 2018 veröffentlichten Leitsätze weiterhin ihre Gültigkeit“, heißt es dazu im Sachstandsberichts. Aus veganer Tofu-Wurst „nach Salami-Art“ wird alsbald also keine „Tofu-Salami“ werden. Die nächste Möglichkeit, daran etwas zu ändern, besteht in der nächsten Berufungsperiode der DLMBK, die bereits Anfang Juli angelaufen ist.

„Wir fordern das Bundesernährungsministerium auf, die Leitsätze zurückzuziehen, da sie weder ihre Funktion erfüllen noch überarbeitet werden konnten", sagte Mudar Mannah, Geschäftsführer der Happy Cheeze GmbH, die sich auf vegane Käsealternativen spezialisiert hat, der Lebensmittelzeitung. Gemeinsam mit weiteren Veggie-Herstellern, zu denen unter anderem Taifun-Tofu zählt, wirbt Mannah für praxistaugliche Bezeichnungen von vegetarischen und veganen Produkten. 2019 hatte das Bündnis den Änderungsantrag zum Leitsatz gestellt, der die Reformbemühungen ins Rollen brachte. (kam)

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