Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung ist offiziell bis zum 1. März 2026 verlängert. Sie wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt verkündet und ist ab sofort in Kraft. Die Bundesländer bekommen so mehr Zeit, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen.
Damit soll laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) auch den Lebensmittelunternehmern mehr Spielraum gegeben werden, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt. Ursprünglich hätte die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung zum 1. August 2025 greifen sollen, die Agrarministerkonferenz hatte jedoch eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.
„Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren", teilte Bundesminister Alois Rainer bereits im Mai mit. „Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten.“
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden können. Die Haltungsstufen reichen von 1 für Stallhaltung bis 5 für Bio.
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