Über ein Münchener Anwaltsbüro verlangt der US-Transportkonzern Uber, dass die Betreiber eines jungen Unverpackt-Ladens in Greifswald den Markennamen „Uver“ beim Patent- und Markenamt löschen lassen. Die Anwaltskosten, die sie zahlen sollen, werden auf 2.000 Euro beziffert. Eine Änderung oder gar Löschung des Markennamens, der seit rund anderthalb Jahren aufgebaut werde, schlage noch viel stärker ins Kontor, befürchten die Betreiber Philippe Schäfer und Esther Strohmer. Alle Bemühungen, in Greifswald und Umgebung als Uver in die Köpfe der Menschen zu gelangen, seien dadurch verpufft.
Der Markenrechtswiderspruch von Uber ist auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Schließlich handelt es sich um unterschiedliche Branchen – und ein Weltkonzern mit einem zweistelligen Milliardenumsatz sollte keine Angst vor einem Kleinbetrieb haben, der gerade so über die Runden kommt. Die Verbindung besteht aber wohl in den Kategorien, für die die jeweilige Marke eingetragen wurde. So will Uver perspektivisch auch einen Lieferdienst unter dem Markennamen betreiben. Da auch der Konzern über Uber Eats Lebensmittel transportiert, ist das wohl der Grund, eine Markenrechtsverletzung zu reklamieren.
Uber kritisiert Wortbild und Klang
Markeninhaber sind gehalten, sich eigenständig um Markenrechtsverletzungen zu kümmern und beim Patent- und Markenamt die Löschung von mutmaßlich ähnlichen oder gleichlautenden Wettbewerber-Marken zu beantragen. Begründung in diesem Fall: Wortbild und Klang beim Aussprechen des Markennamens Uver könnten zur Verwechselung mit Uber führen.
Im Gespräch mit BioHandel erwähnt Philippe Schäfer als weiteren kuriosen Fall die Klage des Leibniz-Keks-Herstellers Bahlsen gegen die Leibniz-Universität Hannover. Der Hersteller wollte verhindern, dass die nach dem Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz benannte Uni im Internet einen Leibniz-Shop betreibt, über den Accessoires für Studierende, aber auch ausgewählte Lebensmittel mit der Bezeichnung Leibniz verkauft wurden. Nach einem Vergleich heißt der Shop jetzt „Leibniz-shop uni“. Und als Lebensmittel wird aktuell nur noch eine Teemischung mit der Bezeichnung „Gottfrieds Teestunde“ angeboten.
Spenden decken Anwaltskosten
Ob es auch zwischen Uber und Uver zum Vergleich kommt, dürfte sich bald herausstellen. Denn wie Philippe Schäfer bestätigt, will Uber Deutschland einen Vorschlag zur Konfliktlösung unterbreiten: „Einen Termin gibt es noch nicht, nur die Ankündigung.“ Immerhin sind die Anwaltskosten bereits durch Crowdfunding abgedeckt. „Es wäre ein Traum, wenn sich für die Gebühren des Anwalts und den Rechtsstreit Unterstützung findet. Die erste Rechnung beläuft sich bereits auf 2.000 Euro“, hatte Uver auf betterplace.me geworben und über 3.000 Euro eingesammelt. Die Crowfunding-Kampagne wurde inzwischen gestoppt, weil weitere Spenden zunächst nicht erforderlich seien. „Wir drücken die Daumen, dass Uber eine Lösung mit uns findet“, heißt es hoffnungsvoll in einer Danksagung an die Spender.
Unverhofft vom Markenrecht betroffen war vor einigen Jahren auch der Ludwigshafener Bioladen Kichererbse durch ihren Verkauf von „Sonnen“-Brötchen. Was die Inhaber Astrid Reuter und Willi Faßbender und die kleine Zulieferbäckerei nicht wussten: Die Bio-Bäckerei Hofpfisterei hat den Markenschutz an der Marke „Sonne“ für Brot und Backwaren. Eine Abmahnung durch die Anwälte der Hofpfisterei erfolgte. Streitwert: 250.000 Euro – für 40 Brötchen, die zudem noch zum Sonderpreis verkauft wurden.
Über den Streit zwischen Uber und Uver berichtete auch das NDR Fernsehen
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