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Gerichtsentscheidung in Hessen

Teguts „Teo“ muss an Sonn- und Feiertagen schließen

Auch für die automatisierten Mini-Läden von Tegut gilt ein Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen. Das Urteil ist das Ergebnis eines länger andauernden Rechtsstreits. Die neue hessische Landesregierung könnte das Ladenöffnungsgesetz für die Zukunft aber ändern.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass die Mini-Supermärkte „Teo“ von Tegut in Hessen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Das Urteil, das am Donnerstag bekanntgegeben wurde, folgt auf eine länger andauernde juristische Auseinandersetzung.

Die Teo-Filialen sind kleine, automatisierte Selbstbedienungsläden, die bisher 24 Stunden am Tag zugänglich waren und unter Kameraüberwachung stehen. Kunden können nach einer digitalen Kontrolle in diesen Läden ohne Personal einkaufen. Tegut betreibt insgesamt 39 solcher Läden, von denen 28 in Hessen und weitere in Bayern und Baden-Württemberg angesiedelt sind.

Ursprünglich hatte die Stadt Fulda, wo Tegut seinen Hauptsitz hat, im Oktober 2021 verfügt, dass die dortigen Teo-Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zu schließen sind. Tegut reichte daraufhin Anfang 2022 einen Eilantrag ein, der vom Verwaltungsgericht Kassel abgewiesen wurde. Die Supermarktkette legte daraufhin Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein, der nun die ursprüngliche Entscheidung der Stadt Fulda bestätigte. Das Urteil hebt hervor, dass auch Läden ohne Personal den Bestimmungen des hessischen Ladenöffnungsgesetzes unterliegen, und somit die gleichen Einschränkungen haben wie herkömmliche Geschäfte.

In Zukunft könnte sich das aber ändern: Die neue Landesregierung in Hessen, bestehend aus CDU und SPD, hat das Thema schon in ihren Koalitionsgesprächen besprochen und es auch im Koalitionsvertrag festgehalten. „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen“, heißt es darin. (kam)

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