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Knappe Rohstoffe

Strengere EU-Bio-Regeln: AöL und Fairtrade warnen vor Lieferengpässen

Seit Anfang 2025 gelten die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung auch für Erzeuger in Drittländern. Vor allem kleine Betriebe kämpfen mit den neuen Pflichten – einige ziehen sich aus dem EU-Geschäft zurück.

Produkte wie Kaffee, Tee, Kakao oder Bananen werden häufig von Erzeugergruppen in Drittländern produziert. Seit Anfang 2025 unterliegen auch sie der EU-Bio-Verordnung 2018/848. Die EU will damit Betrugs- und Qualitätsrisiken vorbeugen. 

Eine Untersuchung des FiBL zu den Konsequenzen hatte zuvor ergeben, dass ein Teil der Erzeugergruppen aus Drittländern aus der Bio-Zertifizierung aussteigen könnte, weil die verschärften Regeln der aktuellen EU-Öko-Verordnung für sie erhebliche strukturelle Veränderungen bedeuten würde. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) warnte in diesem Zusammenhang bereits im vergangenen Jahr vor einer Verknappung von Bio-Waren“ als Folge. 

Für Egesun-Chef Stephan Paulke ist die Beschaffung von Rohstoffen in diesem Jahr so schwierig wie nie. Hauptgrund sei der Klimawandel, doch die EU-Regeln verschärften die Lage. „In Afrika müssen Strukturen von heute auf morgen angepasst werden. Auditoren fehlen, Partner warten monatelang. Ich entschuldige mich ständig für unsere Bürokratie“, sagt Paulke im Interview mit BioHandel

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Die Verordnung verlangt getrennte Verarbeitung von Bio-Produkten und konventionellen sowie strengere Rückverfolgbarkeit. Gerade kleine Produzenten stehen damit vor großen Problemen. „Einige Lieferanten haben bereits angekündigt, aus dem EU-Geschäft auszusteigen“, sagt Johanna Stumpner von der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL). Andere wollten weitermachen, „aber das hängt davon ab, ob sie ihr neues Bio-Audit bestehen und ein Zertifikat bekommen“. Die „alten“ Bio-Zertifikate gelten noch bis zum 15.10.2025. Erst danach wird sich zeigen, wie genau sich diese neuen Vorgaben auf die Bio-Rohstoffverfügbarkeit von importierter Ware auswirken wird.

Erste Abfragen der AÖL bei den Drittlandskontrollstellen ergaben ein unsicheres Bild. „Schätzungen gehen davon aus, dass es zu deutlichen Handelsstörungen kommen könnte. Final werden wir es erst zum Ende des Jahres einschätzen zu können. Ich gehe davon aus, dass viele Importeure noch versuchen, möglichst viel Ware vor Mitte Oktober zu beziehen, um etwas Puffer zu haben“, so Stumpner.

Was ändert sich mit der EU-Bio-Verordnung 2018/848 für Drittländer?

Für Erzeugergruppen in Drittländern gelten strengere Vorgaben:

  • Maximal 2.000 Mitglieder pro Gruppe.
  • Pro Mitglied höchstens 5 Hektar bewirtschaftete Fläche oder ein Jahresumsatz von max. 25.000 Euro.
  • Die Gruppe muss als juristische Person registriert sein (z. B. Genossenschaft, GmbH o. Ä.).
  • Nur Bio-Bäuerinnen und -Bauern dürfen Mitglied sein.
  • Bei externen Kontrollen werden mindestens 5 Prozent der Mitglieder vor Ort überprüft.
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Produzenten, die bereits entschieden haben, ihr EU-Geschäft einzustellen, nennen gegenüber der AÖL verschiedene Gründe. Die neuen Regeln zur Gruppenzertifizierung seien entweder nicht umsetzbar oder zu aufwendig und teuer, berichtet Stumpner. „Dabei geht es vor allem um die neu eingeführte Gruppengröße von 2.000 Mitgliedern, die Vorgabe, dass nur Bio-Bäuerinnen und Bauern Mitglied der Gruppe sein dürfen oder auch die Verpflichtung zur Registrierung einer Rechtspersönlichkeit. Die Zertifizierungskosten sind hier stellenweise extrem gestiegen oder würden extrem steigen“, erläutert sie.

Auch die Vorgaben zu eingesetzten Substanzen wie Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Zusatzstoffe seien ein Problem. Viele traditionell eingesetzte Präparate sind nicht mehr zulässig. Verwendet werden dürfen noch Substanzen, die die EU erlaubt. „Da wir hier in der EU ganz viele Kulturen überhaupt nicht anbauen können, haben wir dafür auch nie spezifische Mittel benötigt. Es gibt zwar rechtlich die Möglichkeit für Drittländer, spezifische Substanzen zuzulassen, der Prozess ist aber so aufwendig und lang, dass es bisher nur zwei zugelassene Substanzen gibt“, so Stumpner.

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Bei Fairtrade sind über 800 zertifizierte Bio-Organisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika betroffen – vor allem Kaffee-, Kakao- und Bananenproduzenten. Einige Partner hätten „größere Mengen bestellt als üblich, um Lieferengpässen vorwegzugreifen“, berichtet Hannah Maidorn, Referentin für Kommunikation und Presse bei Fairtrade Deutschland. Andere prüften neue Ursprünge. 

Laut Fairtrade stammen 60 Prozent des Fairtrade-Bio-Kaffees, 60 Prozent des Fairtrade-Bio-Kakaos und 95 Prozent der Fairtrade-Bio-Bananen von Betrieben, die die neuen Anforderungen der EU Bio-Regulatorik noch nicht erfüllen. „Die Umsetzung könnte die Betriebskosten um 50 bis 200 Prozent steigern. Viele Betriebe können das nicht stemmen“, warnt Hannah Maidorn. „Aus diesem Grund müssen wir durchaus damit rechnen, dass sich die neue Regelung auch auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen auswirken wird.“

Fairtrade fodert Änderung an der Verordung

Zwar sei das Ziel der EU-Öko-Verordnung richtig, „gleiche Regeln für alle“ in Europa und weltweit zu schaffen, betont Maidorn, doch die Vorgaben seien komplex und belasteten vor allem Betriebe in Lateinamerika, Afrika und Asien. Hinzu kommt die gleichzeitige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. „Das können viele Kleinbauernfamilien nicht schultern. Die Kosten treffen sie am stärksten“, so Maidorn. 

Fairtrade und die Fair-Handels-Bewegung verlangen Änderungen an der Verordnung. Unter anderem heißt es dazu in einem Positionspapier:

  • Die Definition von „Betriebsgruppen“ soll so angepasst werdenen, dass sie zu den nationalen Gesetzen passt.
  • Der erlaubte Jahresumsatz für Gruppenzertifizierungen soll erhöht werden.
  • Für Rückstandsgrenzwerte sollen klare Regeln geschaffen werden.
  • Angemessene Übergangsfristen sollen eingeführt werden.

„Ohne die von Fairtrade geforderten Änderungen an der bestehenden Bio-Verordnung drohen viele Produzent*innen ihre Bio-Zertifizierung zu verlieren“, warnt Maidorn. Die Folge wären Lieferengpässe und eine künstliche Verknappung von Rohstoffen. 

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