Kaum zu glauben, aber selbst das Spenden an die Tafel zieht steuerliche Folgen mit sich. Grundsätzlich sind hierbei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Dies lässt sich anhand des folgenden Beispiels wunderbar darstellen:
Der Lebensmitteleinzelhändler kauft Ware mit einem Nettowert von 100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 7 Euro. Nun tritt die ortsansässige Tafel an ihn heran und bittet ihn um eine Sachspende.
Zum Zeitpunkt der Warenspende teilt sich die gespendete Ware auf in:
- nicht mehr verkaufbare Ware wegen Haltbarkeitsdatum: Aktueller VK-Wert: 0,00 Euro. Ursprünglicher Einkaufswert: 50 Euro zuzüglich 3,50 Euro Umsatzsteuer
- nach wie vor verkaufbare Ware: Aktueller VK-Wert: 150 Euro zuzüglich 10,50 Euro Umsatzsteuer. Ursprünglicher Einkaufswert: 50 Euro zuzüglich 3,50 Euro Umsatzsteuer
Scheinbar ähnliche Sachverhalte führen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen:
- Nicht mehr verkaufbare Ware wegen Haltbarkeitsdatum: Da die Ware keinen Wert mehr hat, bekommt der Ladner über diese Spende keine Spendenquittung. Buchhalterisch ist nichts zu veranlassen. Es macht also steuerlich keinen Unterschied, ob wertlose Ware weggeworfen oder gespendet wird. Auswirkung: Steuerliche Betriebsausgabe: 50,00 Euro, abzuführende Umsatzsteuer auf Spende: 0,00 Euro
- Nach wie vor verkaufbare Ware: Hat die Ware noch einen Wert, egal, ob vollwertig oder zum Beispiel mit Rabatt wegen kurzem Haltbarkeitsdatum, so ist der fiktive Einkaufspreis (= Einkaufswert der Ware zum Zeitpunkt der Spende inklusive Umsatzsteuer) die Grundlage für den Wert, über den der Ladner eine Spendenquittung erhält. Eine werthaltige Sachspende ist buchhalterisch zu erfassen und über diesen Wert ist die Umsatzsteuer abzuführen.
„Lassen Sie sich keine Spendenquittungen über wertlose Ware ausstellen.“
Die finanziellen Auswirkungen anhand eines Beispiels
- Steuerliche Betriebsausgabe: 50 Euro Nettowert + 3,50 Euro Umsatzsteuer = 53,50 Euro
- Abzuführende Umsatzsteuer auf Spende: 3,50 Euro.
Die Umsatzsteuer bleibt in diesem Fall beim Ladner hängen und ist für diesen ein finanzieller Mehraufwand. Zwar kann er diese dann als Betriebsausgabe absetzen, die Steuerersparnis hieraus wird aber nie die abzuführende Umsatzsteuer ausgleichen. Diese Variante ist deshalb immer die teurere Variante.
Fokus auf wertlose Produkte
Mein Tipp: Konzentrieren Sie sich bei Sachspenden an die Tafel auf die Produkte, die keinen Wert mehr haben und denken Sie daran: Die Höhe der Spendenquittung legt die Höhe Ihrer abzuführenden Umsatzsteuer fest, also maximal Ihr Einkaufspreis.
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