Für den Verkauf von Lebensmitteln über das Internet sollen künftig strengere gesetzliche Vorgaben gelten. Auf entsprechende Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hat sich das Bundeskabinett am Mittwoch geeinigt.
Die geplante Novellierung betrifft der Bundesregierung zufolge unter anderem die Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel. Zudem wird die Überwachung des Online-Handels mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen verschärft. Behörden können künftig etwa anonym Proben bei den Online-Händlern bestellen.
Um bei Lebensmittelskandalen Warenströme schneller nachzuvollziehen, sieht das Gesetz außerdem vor, dass betroffene Firmen Informationen zur Rückverfolgbarkeit in einer Frist von 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden übermitteln. Durch die Änderungen im LFGB können die Betreiber von Online-Marktplätzen außerdem künftig stärker in die Pflicht genommen werden, unsichere Erzeugnisse aus dem Angebot zu nehmen.
Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte die Änderungen als umfassende Stärkung der Lebensmittelsicherheit: „In Deutschland haben wir heute so gesunde, sichere und hochwertige Lebensmittel wie nie zuvor. Damit dies so bleibt, müssen wir die hohen Qualitätsstandards beim Einkauf im Internet genauso gewährleisten wie im Supermarkt oder im Restaurant.“ Das sei gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wichtig, weil mehr Menschen bei Online-Anbietern bestellten. Der Unternehmensberatung Bain & Company zufolge, stieg der Marktanteil von im Internet gekauften Lebensmitteln in Deutschland auf dem vorläufigen Höhepunkt der Pandemie Mitte April von 1,5 auf 2,9 Prozent.
Das LFGB ist das Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Das Gesetzbuch umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen und gilt außer für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch für Futtermittel und Kosmetika.
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