Eine Verabschiedung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes ist abermals gescheitert. Wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte, gebe es unter den Mitgliedstaaten weiterhin keine ausreichende Mehrheit für den Vorschlag. Unter anderem enthielten sich die deutsche Bundesregierung und Italien bei der Abstimmung. In Deutschland lehnt die FDP das geplante Gesetz ab. Für eine erforderliche Mehrheit hätten mindestens 15 Mitgliedstaaten, die gemeinsam 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen müssen.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren Zulieferern keine Kinderarbeit oder Ausbeutung zu dulden. Die EU-Pläne gehen über die Regeln hinaus, die in Deutschland bereits seit vergangenem Jahr gelten. Unter anderem sieht der Entwurf aus Brüssel vor, dass das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 500 Beschäftigten gelten soll. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz greift erst ab 1.000 Mitarbeitenden.
Verhandlungen sollen fortgesetzt werden
Die FDP kritisiert unter anderem, dass der EU-Vorschlag eine zu starke bürokratische Belastung für die betroffenen Betriebe bedeuten würde. Auch Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, wie etwa die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Arbeitgeberverband BDA, lehnen das EU-Vorhaben in seiner jetzigen Form ab.
Für den Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) ist das Brüsseler Ergebnis indes ein „herber Rückschlag für Wirtschaft, Menschenrechte und Umwelt“. Die Blockade der FDP und die Enthaltung Deutschlands seien ein Trauerspiel für die deutsche Nachhaltigkeitspolitik, kommentierte die BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter die Entscheidung am Mittwoch. „Deutschland verspielt damit nicht nur eine riesige Chance, sondern setzt auch seinen Ruf als verlässlicher Partner für die Transformationspolitik aufs Spiel.“ Der Verband fordert „eine starke Lieferkettenrichtlinie“. Der EU-Vorschlag sende ein wichtiges Signal an die Wirtschaft, dass Investitionen in faire und umweltfreundliche Lieferketten nötig sind, so der BNW.
Das EU-Lieferkettengesetz ist trotz der jüngsten Abstimmung noch nicht gescheitert. Die Verhandlungen sollen fortgeführt werden. Eine mögliche Einigung vor der Europawahl im Juni gilt dabei aber als wenig wahrscheinlich.
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