Das umstrittene Tierwohllabel von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wird es wohl nicht geben. Offenbar lehnt der Bundesrechnungshof das Label ab. Die obersten Rechnungshüter hätten empfohlen „die Einführung eines staatlichen freiwilligen Tierwohlkennzeichens vorerst nicht weiter voranzutreiben und insbesondere keine weiteren Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen“, berichtete Agrarheute.de und zitierte dabei aus einem noch nicht veröffentlichten Bericht der Behörde.
Der Rechnungshof begründet seine Empfehlung demnach damit, dass das Ministerium zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt habe. Diese sei jedoch von der Bundeshaushaltsordnung vorgeschrieben. Zudem mahnte der Rechnungshof laut Agrarheute.de an, dass das Ministerium die Alternativen zum freiwilligen Tierwohllabel nicht ausreichend geprüft habe, etwa eine verpflichtende Kennzeichnung oder verschärfte gesetzliche Standards.
Tierwohl braucht bessere Gesetze
„Laut dem Bericht argumentiere das Agrarressort, dass ein freiwilliges Tierwohllabel ausreiche, um das Tierwohl in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dem hält der Bundesrechnungshof entgegen: Entweder erfülle das aktuelle Tierschutzrecht bereits das Staatsziel Tierschutz – dann sei überhaupt kein Label nötig. Oder es erfülle es nicht – dann müssten die gesetzlichen Mindeststandards beim Tierschutz angehoben werden“, schreibt Agrarheute.de weiter. Für bessere Standards sei dann auch keine Werbekampagne notwendig. Um das Konzept für eine solche zu erarbeiten, hatte das Ministerium eine Agentur beauftragt – für 186.000 Euro.
Der deutsche Tierschutzbund fühlt sich durch den Bundesrechnungshof in seiner jahrelangen Kritik am staatlichen Tierwohllabel bestätigt. „Der gesamte Bericht ist eine Ohrfeige, nein eine Bankrotterklärung für Klöckner. Ihr staatliches Tierwohlkennzeichen ist damit krachend gescheitert,“ sagte Tierschutz-Präsident Thomas Schröder.
Die unendliche Geschichte
Das freiwillige Tierwohllabel hatte Ministerin Klöckner von ihrem Vorgänger Christian Schmidt geerbt. Dieser hatte es bereits Anfang 2016 mit viel Pomp angekündigt. Im September 2019 verabschiedete die Bundesregierung schließlich einen „Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens“, der seither unbehandelt im Bundestag liegt, weil sich CDU/CSU und SPD nicht einigen können. Parallel dazu versuchte das Ministerium mit Bauernverbänden und Handel Haltungskriterien zu erarbeiten.
Nur für Schweine gibt es seit September 2020 einen ersten Verordnungsentwurf, der aber erst verabschiedet werden kann, wenn das Gesetz beschlossen ist. Er sieht ein dreistufiges Label vor, dessen dritte und höchste Stufe, was das Platzangebot in Stall und Auslauf betrifft, hinter den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung zurückbleibt. Weder artgerechtes noch gentechnikfreies Futter sind vorgeschrieben und zum Einsatz von Antibiotika gibt es keine Vorgaben. Bio-, Umwelt- und Tierschutzverbände lehnten diese Kriterien als viel zu lasch ab.
Kommentare
Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.