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Pflanzenschutzmittelrückstände

Pestizide: Deutsche Lebensmittel sind kaum belastet

Produkte aus Deutschland und anderen EU-Staaten zeigen eine deutlich geringere Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen im Vergleich zu Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten.

Die Lebensmittel in Deutschland sind nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung von 2022 nur geringfügig mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet. Die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022" des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) basiert auf über 8,3 Millionen Analyseergebnissen aus 21.601 Lebensmittelproben, die im Jahr 2022 überwacht wurden. Insgesamt wurden 1.067 verschiedene Stoffe überprüft.

Unterschiede zwischen einzelnen Lebensmittelgruppen und Kulturen

Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen variiert laut BVL je nach Herkunft der Lebensmittel. Produkte aus Deutschland und anderen EU-Staaten zeigen eine deutlich geringere Belastung im Vergleich zu Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten. Besondere Unterschiede zeigen sich laut BVL auch bei einzelnen Lebensmittelgruppen und Kulturen:

  • Beliebte und häufig konsumierte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln, Äpfel, Erdbeeren und Spargel weisen seit Jahren kaum oder keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte auf.
  • Hingegen verzeichnen Chiasamen (53,3 Prozent), getrocknete Kräutertees (18,8 Prozent) sowie schwarzer und grüner Tee (15,5 Prozent) die meisten Überschreitungen.
  • Die Überschreitungsquote bei verarbeiteten pflanzlichen Lebensmitteln und Obst/Gemüse ist gesunken, während sie bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Säuglings- und Kleinkindernahrung moderat und bei Getreide deutlich angestiegen ist.
  • Bei Lebensmitteln, von denen mehr als 100 Proben untersucht wurden, wiesen mehr als drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen, Tafeltrauben, Orangen, Grapefruit und Pfirsiche/Nektarinen, Erdbeeren, Rosenkohl, Birnen, Himbeeren und Aprikosen.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist laut BVL aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. (juk)

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