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Online-Supermärkte schlampern teilweise bei Pflichtangaben

Die Verbraucherzentrale NRW hat bei mehreren Online-Plattformen für Lebensmittel Nachlässigkeiten bei der Deklarationspflicht gefunden. Auch bei Bio war die Kennzeichnung nicht immer astrein.

Bei Pflichtangaben wie Allergenkennzeichnungen, Warnhinweisen oder Grundpreisen arbeiten Online-Supermärkte mitunter fehlerhaft oder schlampig. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale NRW, nachdem sie das Angebot der sieben digitalen Lebensmittelhändler Leckerposten, Lebensmittel-Sonderposten, Motatos, Netto, Sirplus, Sweetneeds und Wiglo-Wunderland unter die Lupe genommen hat. Die Plattformen werben zum Teil mit hohen Ersparnissen sowie Rabatten und wollen Menschen ansprechen, die ihren Einkauf preiswert gestalten möchten.

Bei der von den Online-Händlern angebotenen Ware handelt es sich mitunter um Lagerüberhänge, Überproduktionen, Saisonartikel, fehlerhafte Verpackungen oder Lebensmittel mit nahendem oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Überprüft wurde jeweils ein Warenkorb mit Müsli, Nudeln, Tee, Kaffee, Keksen, Marmelade, Reis, einer Fleisch- oder Wurstware und einer Gemüsekonserve.

„Zwei der Online-Shops stellten zum Teil Fotos der Produktverpackungen ein, die schlecht lesbar oder trotz Hinweis, dass die Zutaten auf dem Foto einsehbar wären, nicht auffindbar waren“, bemängelten die Verbraucherschützer.

Ordnungsgemäße Kennzeichnungspflicht gilt auch für Online-Händler

Teilweise hätten Lebensmittelanbieter auf ihrer Webseite darauf hingewiesen, dass lediglich die Angaben auf der Verpackung und nicht die Kennzeichnungen auf der Internetseite maßgeblich seien. „Derartige Klauseln sind in der Regel unwirksam und entbinden das jeweilige Unternehmen nicht von einer ordnungsgemäßen Kennzeichnungspflicht im Internet“, erklärte Nora Dittrich, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums müssen Online-Lebensmittelshops nahezu alle Pflichtinformationen bereitstellen, die man auch beim Einkauf im Supermarkt findet. Dazu zählen neben dem Zutatenverzeichnis unter anderem eine Allergenkennzeichnung, die Nährwerte und die Füllmenge des Lebensmittels.

Teilweise gaben die Händler im Testzeitraum von Mai bis Juli nur eine Füllmenge an, sodass den Prüfern nicht klar wurde, ob es sich dabei um die gesamte Füllmenge oder lediglich das Abtropfgewicht handelte. „Unklar blieb dadurch außerdem, worauf sich die Grundpreisangabe bezieht – so wird der Preisvergleich erschwert“, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit.

„Für einen nachhaltigen Einkauf sind außerdem korrekte Herkunftsangaben und Informationen über ökologisch hergestellte Lebensmittel hilfreich“, sagt Nora Dittrich, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „In drei Onlineshops fehlte bei den Bio-Produkten die Angabe der Öko-Kontrollstellennummer oder sie war schlecht erkennbar.“ (mis)

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