Dieser Artikel wurde erstmals am 4.12.2025 veröffentlicht und am 19.12.2025 aktualisiert.
Die geplanten Lockerungen der EU-Regeln für Neue Genomische Techniken haben eine weitere Hürde genommen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) stimmte am Freitag mit knapper Mehrheit der Deregulierung zu. Vorgesehen ist, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen künftig keine Kennzeichnung im Supermarkt mehr tragen müssen; aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen entfallen. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung.
Als nächstes muss das Europaparlament dem Gesetz noch zustimmen; laut Medienberichten zeichnet sich dort eine Mehrheit aus Teilen der Liberalen, Konservativen und den Rechtsaußen-Fraktionen ab.
Kritik kommt aus der Bio-Branche. Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des BÖLW, erklärte: „Die Abgeordneten des Europaparlaments müssen jetzt gegenhalten! Andernfalls dürften künftig in Europa vielfach gentechnisch veränderte Pflanzen ohne jede Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung in die Umwelt entlassen werden. Globale Konzerne bekämen mit Patenten die Kontrolle über das Saatgut und damit über unsere Ernährung.“
Die Entscheidung des AStV kommt zwei Wochen nach den Trilog-Verhandlungen, bei denen sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament in einer Sitzung bis spät in die Nacht auf eine Deregulierung neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung geeinigt hatten.
Sollte der Kompromiss tatsächlich Gesetz werden, würden sich die Spielregeln für einen großen Teil gentechnisch veränderter Pflanzen, die mit Verfahren wie Crispr Cas erzeugt wurden, verschieben. Damit rückt ein Szenario näher, in dem NGT-Ware in den Handel gelangen kann, ohne dass Bio-Unternehmen und ihre Kundschaft dies entlang der Kette klar nachvollziehen können.
Entscheidung ist noch nicht endgültig
Die noch ausstehende Bestätigung durch das EU-Parlament gilt zwar weithin als Formalität, doch es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Beschluss im letzten Schritt noch aufzuhalten oder nachzujustieren.
Kern der Trilog-Einigung ist eine Zweiteilung der NGT-Pflanzen:
- Für eine erste Kategorie mit „begrenzten“ genetischen Veränderungen sollen die bisherigen Vorgaben nicht mehr gelten. Lebensmittel aus diesen Pflanzen sollen ohne gesonderte Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden dürfen, während lediglich das Saatgut gekennzeichnet bleibt.
- Für eine zweite Kategorie mit weitergehenden Eingriffen bleiben die Anforderungen höher. Befürworter erwarten dadurch mehr Dynamik in der Züchtung, etwa bei klimaangepassten oder krankheitsresilienten Sorten.
Gentechnikfreiheit sichern wird schwieriger
Aus Sicht der Bio- und gentechnikfreien Wirtschaft liegen die Risiken im Detail der neuen Architektur. „Ohne verlässliche Kennzeichnung entlang der Produktionsprozesse muss Wahlfreiheit aufwendig erarbeitet werden“, sagte Alexander Beck, Geschäftsführer der Assoziation ökologische Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL). „Der Bio-Sektor garantiert, weiter ohne den Einsatz von NGT-Produkten zu arbeiten. Das wird eine Herausforderung, die wir für unsere Kunden annehmen, auch wenn es uns der Gesetzgeber jetzt schwer macht.“ Hinzu kommen offene Fragen zur Koexistenz: Ohne verbindliche Vorsorgeregeln, Standortregister oder klare Haftungsvorgaben drohen Verunreinigungen auf Feldern und in Warenströmen, deren wirtschaftliche Folgen am Ende bei den gentechnikfrei wirtschaftenden Betrieben hängen bleiben könnten.
Bei Patenten sieht der Kompromiss zudem kein ausdrückliches Verbot vor. Damit bleibt das Risiko bestehen, dass wenige große Akteure ihre Kontrolle über Saatgut und Züchtung ausweiten, mit potenziell steigenden Abhängigkeiten und Kosten für mittelständische Züchter und Bio-Unternehmen.
„Der Einsatz von Gentechnik bleibt für Bio weiterhin verboten – doch wenn Kennzeichnung und Risikoprüfung wegfallen, muss die ökologische Lebensmittelwirtschaft selbst dafür sorgen, Rohwaren zu sichern, Verunreinigungen auszuschließen und Transparenz herzustellen“, kommentierte der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN). Das mache die nachhaltige Produktion und Bio-Produkte teurer, schwäche Bio-Herstellerinnen wie den Bio-Fachhandel – und zeige vor allem den politischen Unwillen, Verantwortung zu übernehmen und längst notwendige Schutzmechanismen zugunsten der Verbraucherinnen europaweit durchzusetzen, so der Verband weiter.
Verbände kritisieren Trilog-Einigung
Auch von anderen Verbänden kam nach der Trilog-Einigung Kritik an dem Verhandlungsergebnis. „Die ganz große Mehrheit der Verbraucher:innen will keine Gentechnik im Essen. Das wissen auch Hersteller und Handel", erklärte Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) mit.
Die Bundesregierung müsse „endlich ihr Gewicht in die Waagschale werfen und sich für vernünftige Gentechnik-Regeln und das Beibehalten der Kennzeichnungspflicht einsetzen“, forderte Hissting. Aber auch die EVP als größte Fraktion im Europaparlament dürfe „fundamentale Wirtschaftsinteressen nicht weiter derart ignorieren“.
Hissting machte darauf aufmerksam, dass eine Antwort der EVP-Europaabgeordneten Manfred Weber, Jessica Polfjärd und Stefan Köhler auf den Offenen Brief von Rewe, DM, Alnatura, Denree und Rapunzel noch ausstehe. Die Unternehmen hatten im Vorfeld der Trilog-Verhandlungen an die Politiker appelliert, dass die Abgeordneten und die komplette EVP-Fraktion einem Verhandlungsergebnis nur dann zustimmen, wenn darin die vollständige Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Koexistenzmaßnahmen für NGT gewährleistet würden.
„Beispielloser Angriff auf Souveränität der Landwirtschaft“
Bioland-Präsident Jan Plagge äußerte sich zu dem Trilog-Beschluss folgendermaßen: „Was uns hier von den Trilog-Verhandlern präsentiert wird, ist ein trojanisches Pferd: unter dem Deckmantel des Fortschritts schleichen sich Risiken, Abhängigkeit und Konzerninteressen in unsere Felder und auf unsere Teller. […] Und das alles, ohne, dass wir überhaupt wissen, ob die hochtrabenden Heilsversprechen der Neuen Gentechnik überhaupt jemals eintreffen werden.“
Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter, kommentierte: „Was vergangene Nacht ein Stück weiter zementiert wurde, ist ein beispielsloser Angriff auf die Souveränität Europas Landwirtschaft, auf unabhängige Züchtung und auf das hohe Gut des Vorsorgeprinzips und des Verbraucherschutzes. Stattdessen wurde auf wenige Konzerninteressen gehört, flankiert von einem kleinen Teil der Wissenschaft, die ihre Heilsversprechen auf isolierte genomische Veränderungen stützen, während es schon längst Züchtung und Wissenschaftsdisziplinen gibt, die erfolgreich in Ökosystemen denken und arbeiten.”
Tina Andres: „Rote Linie wurde überschritten“
Auch zur Patentfrage kam aus der Bio-Branche scharfer Widerspruch. Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), bewertete das Trilog-Ergebnis als Wendepunkt mit weitreichenden Folgen für Züchtung, Wettbewerb und die Unabhängigkeit gentechnikfreier Wertschöpfungsketten.
„Was Patente auf lebende Organismen angeht, ist gestern Nacht eine rote Linie überschritten worden! Hierin sehen wir uns mit dem Deutschen Bauernverband einig. […]“, kommentierte Andres das Ergebnis aus Brüssel. „Das Risiko einer weiteren Konzentration des Saatgutmarkts kann sich die Menschheit nicht leisten. Die Abhängigkeit von wenigen globalen Konzernen, zu der eine Entfesselung des Patente-Markts führt, unterminiert die Souveränität Europas – und das in einer Zeit, in der wir endlich begriffen haben, wie wichtig ein starkes und unabhängiges Europa ist!“
Naturland-Präsident Eberhard Räder sagte zum Thema Patente: „Die landwirtschaftlichen Betriebe geraten dadurch in immer größere Abhängigkeit von wenigen Konzernen, die so die Kontrolle über unsere Ernährung erlangen. Wir appellieren an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Europa-Parlaments, diesem Trilog-Ergebnis nicht zuzustimmen, um unser aller Wahlfreiheit und Ernährungssouveränität zu retten.“
Kommentare
Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.