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EU-Rat beschließt neue NGT-Regeln

Gentechnik

Der EU-Rat hat neue Regeln für Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken beschlossen. Verbände und Politiker warnen vor möglichen Folgen für Transparenz, Vorsorgeprinzip und Marktstrukturen.

Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag neue Vorschriften für Neue Genomische Techniken beschlossen. Grundlage ist eine Einigung im Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament vom vergangenen Dezember. Ziel der Verordnung sei es laut Pressemitteilung, „einen Rahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU“ zu schaffen. Zudem solle sie „die Ernährungssicherheit erhöhen, externe Abhängigkeiten verringern“ und hohe Standards für Gesundheit und Umwelt gewährleisten.

Kern der Regelung ist eine Zweiteilung: NGT-1-Pflanzen werden „als herkömmlichen Sorten gleichwertig angesehen“ und müssen – außer bei Saatgut – nicht gekennzeichnet werden. NGT-2-Pflanzen mit „komplexeren genetischen Veränderungen“ bleiben unter den bestehenden GVO-Vorschriften, „unter anderem in Bezug auf die Zulassung, Rückverfolgbarkeit und obligatorische Kennzeichnung“. Mitgliedstaaten können sich gegen deren Anbau entscheiden.

Auch beim Thema Patente sind neue Transparenzvorgaben vorgesehen: Entwickler müssen „in einer öffentlich zugänglichen Datenbank über entsprechende Patente informieren“. Zudem soll eine Sachverständigengruppe prüfen, „wie sich Patente auf NGT-Pflanzen auswirken“.

Bio-Verbände warnen vor Folgen der neuen NGT-Regeln

Im Vorfeld hatten zahlreiche Verbände Kritik geäußert. Sie sehen insbesondere bei Patenten Risiken und warnen vor mangelnder Transparenz, zunehmender Marktkonzentration und neuen Abhängigkeiten in der Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Bioland fordert, „die lückenlose Transparenz beim Einsatz von Gentechnik zu erhalten“. Politikleiterin Carolin Pagel erklärte zudem: „Transparente, sichere Lebensmittel waren bislang ein Aushängeschild des EU-Binnenmarktes.“ Gemeinsam mit 51 weiteren europäischen Organisationen ist Bioland Teil der Kampagne „Blacked-Out Ingredients“. Die Initiative wird von der Biodynamischen Föderation Demeter International koordiniert und bringt Organisationen aus 18 Ländern zusammen. Sie setzt sich für eine durchgehende Kennzeichnung von Lebensmitteln ein, die mit Neuer Gentechnik erzeugt wurden.

Auch Demeter sieht zentrale Verbraucherrechte gefährdet. „Im Kern geht es um eine einfache Frage: Haben Verbraucher:innen weiterhin das Recht zu wissen, ob Gentechnik in ihrem Essen steckt?“, sagte Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisierte insbesondere Patente und Kennzeichnung. „Die neue Verordnung verstößt massiv gegen das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip“, erklärte die Vorstandsvorsitzende Tina Andres. „Vor allem aber werden die neuen Gentechnik-Patente die Land- und Lebensmittelwirtschaft in die Abhängigkeit von Chemie- und Saatgut-Konzernen aus China und den USA treiben: eine höchst gefährliche Entwicklung für unsere Wirtschaft.“

Der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling bezeichnete den Verordnungstext als „inakzeptabel“. Das Vorsorgeprinzip werde „de facto über Bord geworfen“, Umwelt- und Verbraucherschutz „massiv geschwächt“.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Beschlusstext muss vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen werden. Laut EU-Pressemitteilung tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen sollen nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten gelten.

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