Deutschland hat trotz der Wiedergenehmigung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene das Recht, national die Zulassung glyphosathaltiger Produkte zu verweigern oder ein Anwendungsverbot zu erlassen. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung hat sich hierfür mit den rechtlichen Möglichkeiten auseinandergesetzt.
Das Gutachten betont, dass die Bundesregierung auf Grundlage der Pflanzschutzmittel-Zulassungsverordnung und gestützt auf strenge wissenschaftliche und technische Begründungen handeln kann. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass konkrete Risiken nachgewiesen werden müssen, um Maßnahmen wie die Verweigerung von Zulassungen oder die Einführung nationaler Anwendungsverbote zu rechtfertigen.
Das Gutachten beleuchtet zudem die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem EU-Recht. Und es zieht Lehren aus den Erfahrungen von Luxemburg und Österreich, Glyphosat auf nationaler Ebene vom Markt zu nehmen. (mis)
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