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Vereinfachung

Verbände begrüßen Pläne für neue EU-Öko-Verordnung

Die EU-Kommission will das europäische Bio-Recht vereinfachen und hat dafür Mitte Dezember zunächst Vorschläge für eine Änderung der EU-Öko-Verordnung vorgestellt und anschließend eine Roadmap für die Umsetzung präsentiert. 

Die Pläne der Kommission sehen unter anderem vor, dass die EU-Bio-Kennzeichnung weiterhin für gleichwertige Importe möglich bleiben soll. Der Europäische Gerichtshof hatte 2024 im sogenannten Herbaria-Urteil entschieden, dass ein aus einem Drittland eingeführtes Lebensmittel das EU-Öko-Label nur dann tragen dürfe, wenn es nach den Produktionsvorschriften der Europäischen Union hergestellt wurde – auch wenn die Vorgaben in den Drittländern als gleichwertig anerkannt sind. Auch sollen Unklarheiten im Verordnungstext beseitigt werden, die in der Praxis teilweise zu nachteiligen Konsequenzen für die Betriebe geführt hätten. Beispielsweise drohte in der Geflügelhaltung eine Auslaufpflicht für Küken, die noch gar kein ausreichendes Gefieder gegen Kälte entwickelt haben. Zudem soll das überarbeitete Regelwerk die Gruppenzertifizierung im globalen Süden erleichtern. 

Bio-Verbände begrüßen die Pläne der Kommission. „Der Vorschlag zeigt, dass die EU-Kommission die Rückmeldungen aus der Praxis ernst nimmt“, erklärt BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel. „Gerade für Verarbeitung und Handel enthält er wichtige Korrekturen.“ Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands BÖLW, findet: „Die Kommission leistet ganze Arbeit, um den Bio-Sektor ,fit for future‘ zu machen“. Gleichzeitig sieht er noch die zusätzliche Notwendigkeit, in der Verordnung „Lücken bei der Zulassung von unkritischen Naturstoffen zum Erhalt der Pflanzengesundheit zu schließen.“

Auch der europäische Bio-Dachverband IFOAM Organic Europe reagierte positiv: „Der Bio-Sektor begrüßt den ausgewogenen Ansatz der Kommission, die Bio-Verordnung weiter zu verbessern und einige rechtliche Fragen zu klären“, teilte dessen Präsident Jan Plagge mit. Er forderte das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, „rasch zu handeln, damit die gezielte Überarbeitung der Bio-Verordnung in wenigen Monaten abgeschlossen werden kann und damit die Stabilität und Rechtssicherheit gewährleistet ist, die alle Bio-Betriebe benötigen.“ 

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