EU-Mitgliedstaaten dürfen Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte nicht grundsätzlich verbieten, wenn die Zutaten auf den Etiketten klar angegeben sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden. In seinem Urteil weist der EuGH darauf hin, dass nationale Behörden weiterhin gegen Lebensmittelunternehmen vorgehen können, wenn sie der Ansicht sind, dass entsprechende Werbung oder die Bezeichnung eines Produktes den Verbraucher in die Irre führen können.
Medienberichten zufolge bezieht sich das Urteil auf einen Fall in Frankreich. Dort hatte die Regierung das Verwenden von Fleisch-Begriffen für pflanzliche Ersatzprodukte untersagt. Dagegen hatten unter anderem die European Vegetarian Union und Beyond Meat geklagt. (nab)
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