Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount untersagt, einen Joghurt mit der Aussage „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ zu bewerben (Aktenzeichen 41 HK O 983/25). Gegen die Werbung hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt.
Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Aussage bei Verbrauchern den Eindruck, dass das für die Milcherzeugung verwendete Futter erhöhten ökologischen Anforderungen genügt. Dies sei nicht der Fall. Netto hatte auf seiner Internetseite erläutert, dass das Futter ohne Gentechnik und überwiegend auf eigenen Flächen produziert werde. Nach Ansicht des Gerichts reicht dies nicht aus. Der Verzicht auf Gentechnik entspreche im Wesentlichen gesetzlichen Vorgaben. Zudem werde auch Futter eingesetzt, das nicht auf eigenen Flächen produziert werde. Das Label wecke laut Gericht Erwartungen an höhere ökologische Standards, denen das verwendete Futter nicht gerecht werde.
Das Gericht stellte zudem klar, dass mehrdeutige Umweltclaims direkt auf dem Produkt eindeutig erklärt werden müssen. Ein Verweis auf weiterführende Informationen auf einer Website reicht demnach nicht aus. Netto hätte daher bereits auf dem Joghurtbecher erläutern müssen, was unter „umweltschonendem Anbau“ zu verstehen ist.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnet die Werbung in einer Pressemeldung als „Greenwashing“. Die Organisation sieht in dem Urteil zugleich ein Signal an andere Unternehmen, Umweltaussagen in der Werbung entsprechend zu belegen.
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