Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. „Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmen mehr Zeit zur Umsetzung“, teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am Mittwoch mit.
„Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren", teilte Bundesminister Alois Rainer mit. „Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten.“
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden können. Die Haltungsstufen reichen von 1 für Stallhaltung bis 5 für Bio. Die fünf Haltungsformen sollten ab August 2025 für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch verpflichtend gelten. (mis)
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