Die Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch soll erst ab dem 1. Januar 2027 zur Pflicht werden. Die Bundesregierung hat sich auf eine erneute Verschiebung der Einführung des Labels verständigt. Ursprünglich hätte die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung zum 1. August 2025 greifen sollen. Diese Frist wurde dann aber zunächst bis zum 1. März 2026 verlängert. Nun also wird es bis 2027 dauern. Grund für die erneute Verschiebung waren zahlreiche strittige Punkte.
Mit dem Gesetz soll nun unter anderem auch die Einführung der Kennzeichnungspflicht in der Außer-Haus-Verpflegung zum 1. Juli 2027 kommen. Zudem soll das Logo mit den Haltungsstufen sichtbarer werden und auf die Vorderseite der Verpackung kommen. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Die Haltungsstufen reichen von 1 für Stallhaltung bis 5 für Bio.
Der Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht die Entscheidung der Regierungskoalition aus Union und SPD mit gemischten Gefühlen. „Positiv ist, dass die Koalition eine Tierhaltungskennzeichnung auch in der Außer-Haus-Versorgung einführen will", kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand. Enttäuscht sei man hingegen davon, „dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die vergangenen Monate nicht genutzt hat, um die geplante Überarbeitung des Gesetzes vorzulegen und nun eine zweite Verschiebung geplant ist. Das bremst die Investitionsbereitschaft der Tierhalter in eine bessere Tierhaltung”, so Röhrig.
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