Das Bundeskabinett hat auf Vorlage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt, die den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat regelt. Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen – und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – für weitere zehn Jahre zugelassen.
„Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben“, teilte das BMEL am Mittwoch mit. So ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland.
Im Jahr 2021 war in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 festgeschrieben worden. In der Folge der Entscheidung der EU-Kommission wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden und musste geändert werden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären ab dem kommenden Jahr außer Kraft getreten. (mis)
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