Der Vorstand des Vereins Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) hat Mitte November eine Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Labels unterzeichnet. Das „Herkunftszeichen Deutschland“ soll Erzeugnisse aus deutscher Land- und Ernährungswirtschaft im Lebensmitteleinzelhandel zukünftig direkt erkennbar machen. Die Nutzung erfolgt jedoch auf freiwilliger Selbstverpflichtung der Hersteller- und Handelsunternehmen.
Die Branchenvereinbarung tritt ab Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fleisch vom Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau beziehungsweise der Geburt, bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung, bis zur Verpackung. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien soll laut ZKHL durch bewährte Kontrollsysteme wie QS oder KAT überwacht und nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien des Herkunftskennzeichens konsequent verfolgt werden.
Mittelfristig will die ZKHL die Nutzung des Labels auch für weitere Produkte, beispielsweise mit höherem Verarbeitungsgrad, und Anwenderkreise wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung möglich machen. Die Handelsunternehmen Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Lidl sowie Kaufland und die Rewe Group haben bereits eine Absichtserklärung zur Nutzung des neuen Herkunftszeichens abgegeben, heißt es in einer Pressemitteilung. (dan)
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