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Höhere Prämien für Öko-Regelungen

In einem gemeinsamen Beschluss haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Länder kurzfristige Anpassungen bei den Ökoregelungen für das Jahr 2024 getroffen. Dabei handelt es sich um freiwillige Maßnahmen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), an denen Landwirtinnen und Landwirte teilnehmen können, um zusätzliche Umweltleistungen zu erbringen. Dazu gehören das Anlegen von Blühflächen, der Verzicht auf schädliche Pflanzenschutzmittel und der Anbau verschiedener Pflanzenarten.

Um die Ökoregelungen für 2024 attraktiver zu gestalten, sollen die Prämien erhöht und die Teilnahmebedingungen für Landwirtinnen und Landwirte vereinfacht werden, zum Beispiel durch kleinere Mindestflächen. Zudem ist geplant, die potenziell unverbrauchten Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 130 Prozent auf die Prämien der Ökoregelungen aufzuschlagen.

Die geplanten Verbesserungen sollen die Attraktivität dieser Maßnahmen steigern und eine nachhaltigere Landwirtschaft fördern. Bevor die Änderungen wirksam werden, müssen sie sowohl von der EU-Kommission genehmigt als auch in den nationalen Regelungen angepasst werden. Der Anteil der Ökoregelungen an den Direktzahlungen macht insgesamt 23 Prozent aus, und die meisten Regelungen können mit Umwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule kombiniert werden. (kam)

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