Greenwashing vermeiden und stichfeste Umweltaussagen treffen – dieses Ziel steht seit einigen Jahren auf der Agenda der EU-Kommission. Mit dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken und der Green-Claims-Richtlinie hat die Europäische Union nun Rahmenbedingungen zur Auslobung von Umweltleistungen von Produkten auf den Weg gebracht. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) begleitet das Thema seit zehn Jahren und hat in einem gemeinsamen Projekt mit FiBL Deutschland und dem Ökoinstitut mögliche Folgen abgeschätzt.
Die zwei neuen Richtlinienvorschläge können für Bio-Produkte demnach weitreichende Folgen haben. Sie werden laut AöL entscheidende Auswirkungen darauf haben, ob und wie Unternehmen mit den Umweltleistungen ihrer Produkte werben können. Die AöL begrüßt die Vorschläge gegen Greenwashing im Grundsatz, weist jedoch auf mögliche Risiken hin.
„Aktuell ist zu befürchten, dass Aussagen, die im Geltungsbereich der Bio-Verordnung sind, zwar zugelassen, darüberhinausgehende, biobezogene Aussagen durch Verbändelogos oder andere nicht-staatliche Siegel jedoch erst umfassend geprüft und staatlich zugelassen werden müssen. Die AöL wird eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten, da die privaten Logos für unsere Mitglieder wichtig sind“, sagt Dr. Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der AöL.
Im Kampf gegen Greenwashing setzt sich die AöL gezielt dafür ein, dass im Bereich der Lebensmittelproduktion das seit über 20 Jahren bewährte System der ökologischen Wertschöpfung nicht von kommenden regulatorischen Einschränkungen betroffen ist. Die Ausgestaltung der Richtlinien in den kommenden Monaten wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, ob die Ökologisierung der EU-Land- und Lebensmittelwirtschaft gelingen wird. (juk)
Kommentare
Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.