An dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gibt es Kritik. In einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag sah die Mehrheit der Sachverständigen großen Änderungsbedarf, wie der Bundestag mitteilte. Ihnen zufolge verbessere der vorliegende Entwurf weder die Lebensbedingungen der Nutztiere, noch werde der Verbraucherschutz erhöht.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und einer der Experten bei der Anhörung, bezeichnete die geplante Kennzeichnung als „zentraler Baustein für die notwendige Transformation der Tierhaltung in Deutschland“. Sie schaffe Transparenz für Verbraucher und Investitionssicherheit bei den Landwirten. Er appellierte an die Abgeordneten des Bundestages, das vorliegende Gesetz rasch auf den Weg zu bringen und dessen Erweiterung ebenso zügig in Angriff zu nehmen. „Noch fehlende Lebensphasen beim Schwein und weitere Tierarten müssen endlich verbindlich geregelt werden. Ebenso müssen verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung in die Kennzeichnung einbezogen werden“, so Röhrig.
Der Gesetzentwurf sieht eine fünfstufige Haltungskennzeichnung vor, mit „Bio“ als höchstem Standard. Das Label soll zunächst nur bei frischem Fleisch von Mastschweinen, einschließlich Hackfleisch und Nebenprodukten der Schlachtung zur Anwendung kommen. Weitere Tierarten sowie Fleischerzeugnisse und -zubereitungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt unter das Gesetz fallen. (mis)
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