Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) will mit einer Novelle der Düngeregeln Klarheit schaffen: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden.
Dazu hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim BMEL (WBD) in einem Beschluss dafür ausgesprochen, die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) weiterzuentwickeln. Damit schließt sich der Beirat dem Bundesrat an, der sich kürzlich ebenfalls für eine verbesserte Stoffstrombilanz ausgesprochen hat.
Hintergrund: Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Die EU-Kommission fordert die Bundesregierung seit 2012 auf, die Düngeregeln entsprechend anzupassen und den Einsatz von Dünger angemessen und fair zu bewerten.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf für die Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Dieser setzt die EU-Düngeprodukteverordnung um und beinhaltet die Rechtsgrundlagen für die Neuregelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung. Ziel ist es, dass die Änderung des Düngegesetzes Anfang 2024 in Kraft tritt. Aktuell befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Weitere Infos zum Düngerecht finden Sie hier. (sug)
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