Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Scopaff) hat vergangene Woche einer zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung nur formal widersprochen. Die Mitgliedstaaten erzielten keine qualifizierte Mehrheit, um eine Verlängerung bis zum 15. Dezember 2023, wie sie die Europäische Kommission vorschlägt, abzuwenden. Die Kommission begründete die Verlängerung damit, dass die zuständige Fachbehörde erst im Sommer des kommenden Jahres ihr endgültiges Gutachten zu den Risiken von Glyphosat abgeben könne.
Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet diese Haltung unter anderem damit, dass man erst das Fachgutachten abwarten wolle, damit eine endgültige Entscheidung auch vor Gerichten Bestand habe. Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen hat sich darauf verständigt, 2024 aus der Anwendung von Glyphosat auszusteigen. Bekommt die EU-Kommission auch bei weiteren Abtimmungen keine qualifizierte Mehrheit für ihren Verlängerungsvorschlag, kann sie am Ende in eigener Verantwortung entscheiden. (mis)
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