Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) sowie eine Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. „Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können“, teilte das BMEL mit.
Die Verordnung, die im Herbst 2023 in Kraft treten wird, erlaubt es Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen – etwa auf der Speisekarte – und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis sei dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt, teilte das BMEL mit. Außerdem können AHV-Anbieter künftig angeben, wieviel Prozent Bio in ihren Gerichten steckt.
Kauft ein Unternehmen Bio-Zutaten und -Erzeugnisse im Wert von 20 bis 49 Prozent des Gesamtwareneinkaufswerts, darf es mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben. Silber steht für einen Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent, alles, was darüber hinaus geht, bekommt das Label in Gold. (mis)
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