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Bundestag beschließt Gesetz für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung

Der Deutsche Bundestag hat das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Das Gesetz soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden. Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) mahnte bei der Umsetzung des Gesetzes „eine faire Wettbewerbssituation“ an. Dafür müsse die Förderquote für Bio-Tiere bei den laufenden Kosten gleich hoch liegen wie bei den geplanten Stufen „Frischluft” und „Auslauf/Weide”, so der geschäftsführende BÖLW-Vorstand Peter Röhrig. Aktuell sei eine Förderquote bei Bio vorgesehen, die nur etwa halb so hoch sei. „Wir appellieren an die Bundesregierung, dringend die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen“, so Peter Röhrig.

Kritik an dem Gesetz kommt von der Initiative Tierwohl, die im konventionellen Handel ein eigenes Haltungslabel vergibt. Dort wird bemängelt, dass „im Gesetz keine regelmäßigen Überprüfungen in festgelegten Zeitabständen der Schweineställe vor Ort vorgesehen sind“. Das würde das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Engagement der Landwirte gefährden. Darüber hinaus kritisiert die Initiative, dass Fleisch aus dem Ausland nicht gekennzeichnet werden müsse. Dadurch entstehe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Betrieben. (mis)

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