Der Bundesrat hat Ende vergangener Woche eine Reihe von Gesetzesvorhaben und -änderungen durchgewunken. Unter anderem machte die Ländervertretung den Weg frei für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland. Damit muss auf Fleisch künftig angegeben werden, wie die Tiere zuvor gehalten worden sind. Ebenfalls grünes Licht gab der Bundesrat für Änderungen im Baurecht, die Stallumbauten hin zu tiergerechteren Haltungsformen ermöglichen sollen. Beschlossen wurde außerdem eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch.
Darüber hinaus verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV). Dadurch werden die Regeln zur Bio-Kontrolle konkretisiert. Die ÖLG-Änderung bringt dem Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zufolge zwei wichtige Neuerungen: Bereits zugelassene Bio-Kontrollstellen übernehmen auch künftig die Kontrollen und die Zertifizierung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung in Deutschland. Und: Die Länder erhalten, wie von ihnen gefordert, eine Ermächtigung, mit der sie Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können. (mis)
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