Im EU-Parlament steht am Dienstag eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Öko-Heimtierfutter zur Abstimmung. Die Verabschiedung und damit der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt als sicher. Der Verordnung zufolge soll Bio-Heimtierfutter genauso gekennzeichnet werden wie Bio-Lebensmittel: mit Bio-Hinweis und EU-Bio-Logo, wenn mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten ökologisch sind.
„Mit der neuen EU-Regelung können Verbraucherinnen und Verbraucher an der Bio-Kennzeichnung sicher erkennen, dass ein Heimtierfuttermittel nach den strengen gesetzlichen Vorgaben zum Ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wird“, kommentiert Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Verordnung. Er begrüße, dass Hersteller bereits produziertes Bio-Heimtierfutter in der Übergangsphase abverkaufen können und sechs Monate Zeit bekommen sollen, um die Etiketten an die neuen Kennzeichnungsregeln anzupassen. (juk)
Hintergrund
- Im Januar 2022 entfiel mit der neuen EU-Öko-Verordnung die Möglichkeit, für Bio-Heimtierfutter nationale Regeln zu erlassen. Damit wurde der bestehende nationale Standard für Bio-Heimtierfutter in Deutschland hinfällig. Diese Lücke im neuen Bio-Recht wird durch die neuen europäischen Vorgaben geschlossen, die speziell auf Bio-Heimtierfutter zugeschnitten sind.
- Mit der Verwendung von Bio-Rohstoffen in Bio-Heimtierfutter soll laut BÖLW sichergestellt werden, dass keine chemisch-synthetischen Pestizide und keine Gentechnik eingesetzt und dass Tiere artgerecht gehalten werden. Das helfe der Umwelt, denn so sorgt Bio für sauberes Grundwasser, Artenvielfalt und Klimaschutz, heißt es in der Mitteilung des Dachverbandes.
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