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Änderung im Tierschutzrecht

BMEL geht nächsten Schritt für verändertes Kükentöten-Gesetz

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine sogenannte „Formulierungshilfe“ für eine Neuregelung des Verbots des Kükentötens beschlossen. Diese kam vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dass es verboten ist, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung ab dem 7. Bebrütungstag abzubrechen.

Mit der Gesetzesänderung, die ab 2024 gelten soll, trage man dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Das Ministerium beruft sich auf eine wissenschaftliche Studie, wonach das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag einsetze. Bislang wurde dies nur bis zum 7. Bebrütungstag ausgeschlossen.

Mehr zum Thema: Kükentöten: Özdemir will Tierschutz aufweichen

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