Ökologisch hergestellter, entalkoholisierter Wein darf ab dem 18. März 2025 wieder das Bio-Siegel tragen, wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am Dienstag mitteilte. Durch die am 26. Februar 2025 durch das EU-Amtsblatt verkündete Neuzulassung des Vakuumdestillationsverfahrens der EU-Kommission wird eine Rechtslücke für alkoholfreien Bio-Wein geschlossen, die Ende 2022 bei der Überführung vom Lebensmittel- ins EU-Weinrecht entstanden ist. Damals hatten die Verantwortlichen die Verfahrensvorschriften zur Entalkoholisierung in der EU-Öko-Verordnung nicht ergänzt. Es fehlte die Zertifizierungsgrundlage.
„Endlich dürfen Winzer und Winzerinnen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen und ihr Produkt als solchen verkaufen. Dass sie es knapp zwei Jahre nicht durften, war eine unnötige Rechtsposse, die jetzt glücklicherweise beendet wurde“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand, die Neuzulassung. „Hohe Bio-Standards sind richtig und wichtig“, so Röhrig. „Die Vakuumdestillation wurde bis 2023 schon für die Herstellung von alkoholfreiem Bio-Wein eingesetzt und hat zu keinem Zeitpunkt die ökologische Qualität in Frage gestellt.“
Neben dem BÖLW haben sich auch weitere deutsche Bio-Verbände wie der Bund Naturkost Naturwaren (BNN) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine zügige Neuzulassung des Entalkoholisierungsverfahrens für Bio-Weine eingesetzt. Der BNN und Naturkost Süd hatten sogar eine Regelung erarbeitet, durch die Hersteller ihre alkoholfreien Öko-Weine zumindest übergangsweise als „alkoholfreies Getränk aus Bio-Wein“ in deutschen Bio-Geschäften vertreiben konnten. Die Regelung wurde aufgrund der Einstufung als nicht EU-rechtskonforme Marktverzerrung jedoch zum 31. Dezember 2023 eingestellt. (dan)
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